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Stundenlohn berechnen.

Stundenlohn berechnen: Monatsgehalt + Wochenstunden eingeben – Stundenlohn, Wochen- und Jahresverdienst sofort sehen. Mit Mindestlohn-Check 13,90 € (2026).

Google Bewertung★★★★★ 4,8/5Basierend auf 23 Rezensionen✓ Haftpflichtversichert
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Stundenlohn-Rechner

RECHNER

Gehalt in Stundenlohn umrechnen

Berechnung nach der üblichen Formel: Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden.

40 Std./Woche

Wochenverdienst (brutto)
738,46 €
Jahresgehalt (brutto)
38.400 €
Ihr Stundenlohn (brutto)18,46 €
über Mindestlohn ✓

Unverbindliche Berechnung auf Basis von Ø 4,33 Wochen pro Monat (× 3 ÷ 13). Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde, ab 2027: 14,60 €.

Die Formel: Stundenlohn = Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Der Faktor 3 ÷ 13 rechnet den Monat in Wochen um (13 Wochen je Quartal = 4,33 Wochen pro Monat) – so zählen Monate mit 4 und mit 5 Wochen korrekt gemittelt. Bei 3.200 € und 40 Stunden pro Woche sind das 18,46 € pro Stunde.

Stundenlohn-Tabelle 2026: Gehalt und Wochenstunden im Überblick

So viel verdienen Sie pro Stunde – je nachdem, wie viele Wochenstunden in Ihrem Vertrag stehen:

Monatsbrutto40 Std./Woche35 Std./Woche30 Std./Woche20 Std./Woche
2.000 €11,54 €13,19 €15,38 €23,08 €
2.500 €14,42 €16,48 €19,23 €28,85 €
3.000 €17,31 €19,78 €23,08 €34,62 €
3.500 €20,19 €23,08 €26,92 €40,38 €
4.000 €23,08 €26,37 €30,77 €46,15 €
4.500 €25,96 €29,67 €34,62 €51,92 €
5.000 €28,85 €32,97 €38,46 €57,69 €

Auffällig: Bei 2.000 € und 40 Wochenstunden liegt der Stundenlohn mit 11,54 € unter dem Mindestlohn – ein Vollzeitgehalt muss 2026 mindestens rund 2.410 € brutto betragen (13,90 € × 40 Std. × 13 ÷ 3).

Ihren Stundenlohn immer korrekt in der Abrechnung

Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Lohnhelden prüft bei jeder Abrechnung automatisch, ob Mindestlohn und Branchenmindestlöhne eingehalten sind – zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall.

Mindestlohn 2026 und 2027: die aktuellen Werte

13,90 € seit 1.1.2026

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum Jahreswechsel um 8,4 % auf 13,90 € pro Stunde – laut Statistischem Bundesamt betrifft das bis zu 6,6 Millionen Jobs.

14,60 € ab 1.1.2027

Die zweite Stufe der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhung folgt 2027 – insgesamt ein Plus von 13,9 % in zwei Jahren.

Minijob-Grenze 603 €

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (10 Std./Woche) und liegt 2026 bei 603 €/Monat – prüfen Sie Ihren Fall im Minijob-Rechner.

Für Arbeitgeber heißt das: Zum Jahreswechsel müssen Stundenlöhne, Minijob-Verträge und Arbeitszeiten geprüft werden – sonst drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Als Lohnhelden-Kunde passiert das automatisch: Wir prüfen bei jeder Abrechnung, ob Mindestlohn und Minijob-Grenzen eingehalten sind.

Prüfung von Stundenlohn und Mindestlohn in der Lohnabrechnung

Branchenmindestlöhne: wenn der Tarif über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt

In einigen Branchen gelten eigene, tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € liegen können. Solche Branchenmindestlöhne werden häufig über Allgemeinverbindlicherklärungen auf alle Betriebe der Branche ausgeweitet – auch auf Arbeitgeber, die nicht tarifgebunden sind. Betroffen sind unter anderem Teile des Bauhauptgewerbes, der Gebäudereinigung, der Pflegebranche und einzelner Handwerkszweige. Für Arbeitgeber bedeutet das: Vor der Kalkulation von Stundenlöhnen sollte immer geprüft werden, ob für die jeweilige Branche ein spezieller Mindestlohn gilt – der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € ist in diesen Fällen nur die absolute Untergrenze, nicht der maßgebliche Wert.

Besonders im Baugewerbe kommen neben Branchenmindestlöhnen weitere Besonderheiten hinzu: Sozialkassenverfahren wie SOKA-Bau, Zuschläge für Erschwernisse und saisonale Regelungen wie das Saison-Kurzarbeitergeld. Wie diese Themen ineinandergreifen, erläutern wir auf unserer Seite Baulohnabrechnung.

Teilzeit, Überstunden, Zuschläge: was den echten Stundenlohn verändert

Teilzeit: Der Stundenlohn bleibt gleich, nur die Stundenzahl sinkt – wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, behält bei fairem Arbeitgeber denselben Stundensatz, das Monatsgehalt sinkt proportional. Rechnen Sie es oben einfach mit Ihren Wunschstunden durch.

Überstunden: Unbezahlte Mehrarbeit drückt Ihren tatsächlichen Stundenlohn. Wer laut Vertrag 40 Stunden arbeitet, real aber 45, verdient bei 3.200 € statt 18,46 € nur noch 16,41 € pro Stunde. Tragen Sie im Rechner Ihre echten Stunden ein, um den realen Wert zu sehen.

Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kommen auf den Grundstundenlohn obendrauf und sind in Grenzen sogar steuerfrei – für Arbeitgeber ein wichtiges Thema in der Lohnabrechnung, gerade in Gastronomie, Pflege und Produktion.

Brutto ist nicht netto: Vom Stundenlohn gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Was am Ende übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner 2026.

Teilzeit-Beispiele: Stundenlohn bei unterschiedlichen Arbeitszeiten

Gerade bei Teilzeitkräften lohnt sich der Blick auf den Stundenlohn, denn hier zeigt sich am deutlichsten, ob ein Angebot fair ist. Ein Beispiel: Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden und 1.700 € Bruttogehalt kommt auf einen Stundenlohn von 19,62 € – deutlich über dem Mindestlohn. Bei gleichem Gehalt und nur 15 Wochenstunden ergibt sich dagegen ein Stundenlohn von 26,15 €, weil das Gehalt auf weniger Stunden verteilt wird. Umgekehrt zeigt der Rechner sofort, wenn ein Teilzeitangebot zu niedrig kalkuliert ist: Bei 1.200 € brutto und 25 Wochenstunden liegt der Stundenlohn bei nur 11,08 € – unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 €. Für Arbeitgeber ist das ein wichtiger Check vor jeder Teilzeitvereinbarung, insbesondere bei Aushilfen und Minijobbern, deren Stunden häufig schwanken.

Minijob, 8 Std./Woche

Bei der Minijob-Grenze von 603 € und 8 Wochenstunden ergibt sich ein Stundenlohn von rund 17,39 € – Arbeitgeber sollten hier besonders auf die korrekte Stundenerfassung achten.

Teilzeit, 20 Std./Woche

Bei 1.700 € brutto und 20 Wochenstunden liegt der Stundenlohn bei 19,62 € – ein realistisches Beispiel für qualifizierte Teilzeitstellen in Verwaltung oder Service.

Vollzeit, 40 Std./Woche

Bei 3.500 € brutto und Vollzeit ergeben sich 20,19 € pro Stunde – der Vergleichswert für die meisten Standardverträge in Handwerk und Mittelstand.

Lohnexpertin steht selbstbewusst im modernen Büro

Für Arbeitgeber: Der Stundenlohn ist nur die halbe Wahrheit

Wer Personal einstellt, kalkuliert besser nicht mit dem Bruttostundenlohn, sondern mit den vollen Kosten: Auf jeden Euro Lohn kommen rund 21–22 % Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung plus Umlagen. Aus 18,46 € Stundenlohn werden so schnell über 22,50 € echte Kosten pro Arbeitsstunde – ohne Ausfallzeiten, Urlaub und Krankheit eingerechnet. Die genaue Rechnung liefert unser Arbeitgeberkosten-Rechner.

Arbeitgeber kalkuliert Stundenlohn und Personalkosten für sein Team

Stundenlohn korrekt in der Lohnabrechnung dokumentieren

Für Arbeitgeber endet die Aufgabe nicht bei der reinen Berechnung des Stundenlohns. Jede geleistete Stunde muss lückenlos erfasst und in der monatlichen Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen werden – getrennt nach Grundstunden und zuschlagspflichtigen Stunden. Wird dabei geschlampt, drohen bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Rentenversicherung Nachzahlungen wegen Mindestlohnverstößen, selbst wenn diese unabsichtlich passiert sind. Besonders bei schwankenden Wochenstunden, Minijobs und Aushilfstätigkeiten ist eine saubere, lückenlose Dokumentation Pflicht – und genau hier unterstützt Lohnhelden mit geprüften Prozessen, die Mindestlohn und Zuschläge bei jeder Abrechnung automatisch mitprüfen.

Stundenlohn und Personalkosten planen: der Arbeitgeber-Blick

Wer Personal auf Stundenbasis einstellt, sollte den Stundenlohn nicht isoliert betrachten, sondern in die gesamte Personalkostenplanung einordnen. Vier Faktoren spielen dabei zusammen:

Zuschläge einrechnen

Neben dem reinen Bruttostundenlohn spielen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit eine Rolle, die je nach Branche erheblich zu Buche schlagen können – etwa in der Gastronomie, im Sicherheitsgewerbe oder in der Pflege.

Saisonale Schwankungen

Betriebe mit wechselndem Auftragsvolumen, etwa im Baugewerbe oder im Einzelhandel, müssen ihre Stundenlohnkalkulation regelmäßig an die tatsächliche Auslastung anpassen.

Personalgewinnung

Eine transparente, nachvollziehbare Stundenlohnstruktur erleichtert die Personalgewinnung: Bewerber vergleichen zunehmend den Stundenlohn statt des reinen Monatsgehalts, gerade bei Teilzeit- und Aushilfsstellen.

Jährliche Prüfung

Für die betriebliche Praxis empfiehlt sich, den Stundenlohn regelmäßig – mindestens einmal jährlich zum Jahreswechsel – gegen den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn und etwaige Branchenmindestlöhne zu prüfen.

Wird diese Prüfung versäumt, drohen bei Kontrollen durch den Zoll empfindliche Nachzahlungen samt Säumniszuschlägen. Als Lohnhelden-Kunde müssen Sie diese Prüfung nicht selbst durchführen: Wir kontrollieren bei jeder monatlichen Abrechnung automatisch, ob alle Stundenlöhne den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gerade bei Betrieben mit mehreren Standorten oder häufig wechselnden Aushilfskräften summiert sich der Prüfaufwand schnell zu einer echten Nebenaufgabe – ein Aufwand, den Sie mit einem externen Lohnbüro vollständig auslagern können, ohne selbst jede Gesetzesänderung im Blick behalten zu müssen.

Löhne korrekt abrechnen – ab 8,90 € pro Abrechnung

Mindestlohn-Prüfung, Zuschläge, Minijob-Grenzen: Lohnhelden übernimmt Ihre komplette Lohnabrechnung rechtssicher zum Festpreis. Angebot in 24 Stunden.

Lohnabrechnung mit korrekt ausgewiesenem Stundenlohn und Zuschlägen

Häufige Fragen zum Stundenlohn

Wie rechne ich mein Monatsgehalt in den Stundenlohn um?

Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Beispiel: 3.000 € × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 17,31 €. Der Faktor 3 ÷ 13 entspricht den durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat.

Warum nicht einfach durch 160 Stunden teilen?

Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen, nicht 4 – bei 40 Wochenstunden also 173,3 Stunden. Wer durch 160 teilt, überschätzt seinen Stundenlohn um rund 8 %.

Welches Monatsgehalt entspricht dem Mindestlohn?

Bei Vollzeit (40 Std./Woche) sind es 2026 rund 2.410 € brutto im Monat (13,90 € × 173,3 Std.). Ab 2027 steigt der Wert mit 14,60 € auf etwa 2.530 €.

Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Jahresgehalt?

Jahresgehalt ÷ 12 ergibt das Monatsgehalt, dann die Formel anwenden. Beispiel: 45.000 € ÷ 12 = 3.750 € → × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 21,63 €/Stunde.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Aushilfen?

Ja, ohne Ausnahme – auch für kurzfristig Beschäftigte. Nur für bestimmte Gruppen wie Azubis oder Pflichtpraktikanten gilt er nicht. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit dokumentieren.

Brutto oder netto – was zeigt der Rechner?

Der Rechner arbeitet mit Bruttowerten, denn Verträge und Mindestlohn beziehen sich aufs Brutto. Ihr Netto ermitteln Sie im Brutto-Netto-Rechner.

Gibt es Branchen mit einem höheren Mindestlohn?

Ja. In einzelnen Branchen wie Teilen des Bauhauptgewerbes oder der Gebäudereinigung gelten tarifvertraglich vereinbarte Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können und oft für alle Betriebe der Branche verbindlich sind.

Was passiert, wenn der berechnete Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt?

Dann muss der Arbeitgeber nachbessern – entweder das Gehalt erhöhen oder die Wochenstunden reduzieren. Wird der Mindestlohn unterschritten, drohen bei einer Prüfung Nachzahlungen und Bußgelder.
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen

★★★★★

„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."

Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus
★★★★★

„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."

D. PW
★★★★★

„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."

Sabine Berger
Nadine Milewski – Ihre Ansprechpartnerin bei Lohnhelden
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