RATGEBER
Solidaritätszuschlag: Wer muss ihn heute noch zahlen?
Der „Soli" ist für die allermeisten Beschäftigten Geschichte – ganz verschwunden ist er aber nicht. Hier erfahren Sie, wer den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlt, wie er berechnet wird und was auf der Lohnabrechnung davon zu sehen ist.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine sogenannte Ergänzungsabgabe: Er wird nicht auf das Einkommen selbst erhoben, sondern als prozentualer Zuschlag auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Eingeführt wurde er dauerhaft in den 1990er-Jahren zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit; die Einnahmen fließen dem Bund zu und sind rechtlich nicht zweckgebunden. Auf der Lohnabrechnung erscheint er – sofern er anfällt – als eigene Abzugsposition direkt unter der Lohnsteuer.
Der Status heute: Für die meisten abgeschafft
Seit 2021 gilt eine stark angehobene Freigrenze: Nur wer mit seiner Einkommensteuer über dieser Grenze liegt, zahlt überhaupt noch Solidaritätszuschlag. Damit ist der Soli für rund 90 Prozent der früheren Zahler vollständig entfallen. Oberhalb der Freigrenze beginnt eine Milderungszone, in der der Zuschlag schrittweise ansteigt, bevor er den vollen Satz erreicht – so wird ein abrupter Sprung vermieden. Die Freigrenze wird regelmäßig angepasst; die aktuellen Beträge veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weitererhebung in dieser Form bestätigt, die politische Diskussion um eine vollständige Abschaffung läuft gleichwohl weiter. Stand: 2026.
Wer zahlt den Soli noch?
Spitzenverdiener
Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Einkommen- bzw. Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt. Beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber die Freigrenze automatisch – abhängig auch von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen.
Sparer und Anleger
Auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben – allerdings nur auf Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.
Kapitalgesellschaften
GmbHs und andere Körperschaften zahlen den Zuschlag unverändert auf ihre Körperschaftsteuer – für sie gibt es keine Freigrenze. Auch pauschale Lohnsteuern des Arbeitgebers können Soli auslösen.
So wird der Solidaritätszuschlag berechnet
Der Rechenweg ist immer gleich – unabhängig von den konkreten, sich ändernden Werten:
- Bemessungsgrundlage ermitteln: Ausgangspunkt ist die festgesetzte Einkommen- oder Lohnsteuer – bei Eltern unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, was den Soli zusätzlich reduziert oder ganz entfallen lässt.
- Freigrenze prüfen: Liegt die Steuer unter der Freigrenze, fällt kein Zuschlag an. Anders als bei einem Freibetrag entfällt der Soli unterhalb der Grenze komplett.
- Milderungszone oder voller Satz: Knapp über der Freigrenze wird der Zuschlag reduziert berechnet und steigt gleitend an; erst deutlich darüber gilt der volle Prozentsatz auf die Steuer.
Ob und wie viel Soli bei Ihrem Gehalt anfällt, zeigt Ihnen neben der Abrechnung auch unser Brutto-Netto-Rechner; die aktuellen Freigrenzen und Sätze finden Sie beim Bundesfinanzministerium. Beachten Sie: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld können die Lohnsteuer eines Monats so erhöhen, dass zeitweise Soli einbehalten wird – der Jahresausgleich korrigiert das gegebenenfalls.
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Was Arbeitgeber zum Solidaritätszuschlag wissen müssen
Auch wenn die meisten Mitarbeiter keinen Soli mehr zahlen, bleibt das Thema für die Lohnabrechnung relevant:
- Automatische Prüfung im Lohnsteuerabzug: Die Abrechnungssoftware muss Freigrenze und Milderungszone für jeden Mitarbeiter monatlich korrekt anwenden – abhängig von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen.
- Pauschalversteuerte Löhne: Bei pauschaler Lohnsteuer – etwa für bestimmte Sachzuwendungen oder geringfügige Beschäftigungen mit Pauschsteuer – fällt der Zuschlag teils weiterhin an und ist vom Arbeitgeber zu tragen.
- Abführung und Anmeldung: Einbehaltener Soli wird zusammen mit der Lohnsteuer angemeldet und ans Finanzamt abgeführt; Fehler fallen bei Lohnsteuer-Außenprüfungen auf.
- Mitarbeiterfragen: „Warum zahle ich diesen Monat Soli?" ist eine typische Rückfrage nach Bonuszahlungen – eine saubere Gehaltsabrechnung und gute Kommunikation ersparen Diskussionen.
Wer diese Detailfragen nicht intern klären will, übergibt die Abrechnung an Spezialisten: Mit der externen Lohnabrechnung von Lohnhelden erhalten Sie die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller Anmeldungen zum Festpreis – die Details stehen auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Ist der Solidaritätszuschlag abgeschafft?
Warum steht auf meiner Lohnabrechnung kein Soli mehr?
Warum wurde mir in einem Monat trotzdem Soli abgezogen?
Zahle ich auf Zinsen und Dividenden noch Solidaritätszuschlag?
Müssen GmbHs weiterhin Soli zahlen?
Senken Kinderfreibeträge den Solidaritätszuschlag?
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