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Steuer-ID finden: Wo steht die Steuer-Identifikationsnummer?

Neuer Job, Kindergeldantrag oder Kontoeröffnung – ständig wird die Steuer-ID verlangt, aber wo steht sie eigentlich? Hier erfahren Sie, in welchen Dokumenten Sie die elfstellige Nummer finden und wie Sie sie neu anfordern, wenn nichts davon greifbar ist.

Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person ein Leben lang behält. Sie steht auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung, auf dem Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung und im ursprünglichen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Ist keines dieser Dokumente auffindbar, können Sie die Nummer kostenlos beim BZSt erneut anfordern – sie wird aus Datenschutzgründen per Post zugesandt. Arbeitgeber benötigen die Steuer-ID jedes Mitarbeiters vor der ersten Abrechnung.

Was ist die Steuer-ID – und wozu dient sie?

Die steuerliche Identifikationsnummer (auch IdNr oder TIN genannt) wird jeder Person mit Wohnsitz in Deutschland einmalig zugeteilt – Neugeborene erhalten sie bereits kurz nach der Geburt. Sie besteht aus elf Ziffern, ist dauerhaft gültig und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat oder Namensänderung. Die Finanzverwaltung nutzt sie, um steuerliche Vorgänge eindeutig einer Person zuzuordnen: beim Lohnsteuerabzug über das ELStAM-Verfahren, bei der Einkommensteuererklärung, beim Kindergeld und bei Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge.

Verwechseln Sie die Steuer-ID nicht mit der Steuernummer: Die Steuernummer vergibt das örtliche Finanzamt, sie kann sich bei Umzug oder Heirat ändern und wird vor allem für die Steuererklärung und für Selbstständige verwendet. Die Steuer-ID ist dagegen bundesweit einheitlich und lebenslang gleich.

Wo finde ich meine Steuer-ID? Die vier schnellsten Fundorte

1. Lohn- oder Gehaltsabrechnung

Der schnellste Weg für Arbeitnehmer: Im Kopfbereich Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ist die Steuer-ID in der Regel neben Steuerklasse und Sozialversicherungsnummer abgedruckt – oft als „IdNr" oder „Steuer-ID" bezeichnet.

2. Einkommensteuerbescheid

Auf jedem Steuerbescheid des Finanzamts steht die Steuer-ID im oberen Bereich der ersten Seite, meist links neben oder über der Steuernummer.

3. Lohnsteuerbescheinigung

Die jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers enthält die Steuer-ID ebenfalls im Kopfbereich.

4. Schreiben des BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen die Nummer bei der erstmaligen Vergabe per Brief mitgeteilt – bei vielen liegt dieses Schreiben noch im Ordner mit den Steuerunterlagen.

Steuer-ID verloren? So fordern Sie sie neu an

Wenn keines der genannten Dokumente auffindbar ist, können Sie die Steuer-ID kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern:

  1. Online-Formular des BZSt ausfüllen: Auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern gibt es ein Eingabeformular zur erneuten Mitteilung der IdNr. Benötigt werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Adresse.
  2. Alternativ schriftlich anfragen: Ein formloser Brief an das BZSt mit denselben Angaben genügt ebenfalls.
  3. Auf den Postversand warten: Aus Datenschutzgründen wird die Nummer ausschließlich per Brief an die Meldeadresse geschickt – nicht per E-Mail oder Telefon. Planen Sie dafür einige Wochen Bearbeitungszeit ein.

Tipp für Eilige: Fragen Sie zuerst in Ihrer Personalabteilung oder beim Lohnbüro nach – dort ist die Steuer-ID gespeichert, sobald Sie einmal abgerechnet wurden. Auch das eigene ELSTER-Konto zeigt die Nummer an.

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Warum Arbeitgeber die Steuer-ID brauchen

Für Arbeitgeber ist die Steuer-ID der Schlüssel zum elektronischen Lohnsteuerabzug: Ohne sie kann der Betrieb die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal) nicht im ELStAM-Verfahren abrufen. Die Folgen fehlender Daten sind unangenehm:

  • Legt der Mitarbeiter die Steuer-ID nicht vor, muss der Lohn grundsätzlich nach der ungünstigsten Steuerklasse 6 abgerechnet werden – mit entsprechend hohem Abzug.
  • Fehlerhafte Erfassungen führen zu Korrekturabrechnungen, Rückfragen des Finanzamts und unnötigem Aufwand.
  • Bei Minijobbern gelten Besonderheiten: Auch hier werden Identifikationsdaten benötigt, etwa für Meldungen an die Minijob-Zentrale – mehr dazu im Ratgeber Geringfügige Beschäftigung.

In der Praxis bewährt sich eine saubere Einstellungs-Checkliste: Steuer-ID, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Vorbeschäftigungen. Wenn Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung an Lohnhelden übergeben, erhalten Sie genau solche strukturierten Prozesse mitgeliefert – inklusive digitaler Personalakte und aller gesetzlichen Meldungen. Wie der Umstieg funktioniert, zeigt die Seite externe Lohnabrechnung; die Kosten kalkulieren Sie transparent über unsere Preisübersicht.

Häufige Fragen zur Steuer-ID

Wo steht die Steuer-ID auf der Gehaltsabrechnung?

In der Regel im Kopfbereich der Abrechnung, bei den persönlichen Steuermerkmalen – meist als „IdNr", „Steuer-ID" oder „Identifikationsnummer" bezeichnet, in der Nähe von Steuerklasse und Konfession.

Sind Steuer-ID und Steuernummer dasselbe?

Nein. Die Steuer-ID ist elfstellig, bundesweit einheitlich und lebenslang gültig. Die Steuernummer vergibt das örtliche Finanzamt; sie kann sich bei Umzug oder geänderten Verhältnissen ändern.

Kann ich meine Steuer-ID telefonisch erfragen?

Nein. Aus Datenschutzgründen teilt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer weder telefonisch noch per E-Mail mit, sondern ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse.

Wie lange dauert die erneute Mitteilung durch das BZSt?

Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungs- und Postlaufzeit. Wer es eilig hat, findet die Nummer oft schneller auf einer alten Gehaltsabrechnung, dem Steuerbescheid oder im ELSTER-Konto.

Hat jedes Kind eine eigene Steuer-ID?

Ja. Die Nummer wird bereits kurz nach der Geburt vergeben und per Brief mitgeteilt. Sie wird unter anderem für den Kindergeldantrag und Freistellungsaufträge benötigt.

Was passiert, wenn ich meinem Arbeitgeber die Steuer-ID nicht gebe?

Dann kann der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuermerkmale nicht elektronisch abrufen und muss grundsätzlich nach Steuerklasse 6 abrechnen – mit deutlich höherem Lohnsteuerabzug. Die Differenz lässt sich später über die Steuererklärung ausgleichen, das Geld fehlt aber zunächst im Monat.

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