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Rechner · Lohnhelden

Arbeitgeberkosten berechnen.

Lohnnebenkosten-Rechner für Arbeitgeber: Bruttogehalt eingeben, Arbeitgeberanteile & Umlagen sehen – was ein Mitarbeiter Ihre Firma 2026 wirklich kostet.

Google Bewertung★★★★★ 4,8/5Basierend auf 23 Rezensionen✓ Haftpflichtversichert
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Ihre Arbeitgeberkosten im Überblick

ARBEITGEBERKOSTEN-RECHNER 2026

Vom Bruttogehalt zum Arbeitgeberbrutto

Monatliches Bruttogehalt eingeben – Umlagesätze können Sie an Ihre Krankenkasse anpassen.

Enthalten: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %), Pflegeversicherung 1,8 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Insolvenzgeldumlage U3 0,15 %. Nicht enthalten: Berufsgenossenschaft (branchenabhängig), Sachsen-Sonderregel PV.

SV-Arbeitgeberanteile gesamt
665,53 €
  davon Rentenversicherung (9,3 %)
325,50 €
  davon Krankenversicherung (8,75 %)
306,25 €
  davon Pflegeversicherung (1,8 %)
63,00 €
  davon Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
45,50 €
Umlagen U1 + U2 + U3
75,25 €
Arbeitgeberbrutto / Monat · 45.489 €/Jahr4.240,78 €
Faktor 1,21×

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Beiträge bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen; U1/U2 variieren je Krankenkasse und Erstattungssatz. Lohnhelden berechnet Ihre Personalkosten exakt – in jeder Abrechnung, automatisch.

Faustregel: Ein Mitarbeiter kostet Sie als Arbeitgeber rund 20–22 % mehr als sein Bruttogehalt – bei 3.500 € brutto also etwa 4.200–4.300 € im Monat. Dazu kommen je nach Betrieb Berufsgenossenschaft, Sachkosten (Arbeitsplatz, Ausstattung) und indirekte Kosten wie Recruiting und Einarbeitung.

Woraus bestehen die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?

Zum vereinbarten Bruttogehalt zahlen Sie als Arbeitgeber eigene Beiträge zur Sozialversicherung – zusätzlich zu den Anteilen, die der Mitarbeiter von seinem Brutto abführt. Die vier großen Blöcke: Rentenversicherung (9,3 % Arbeitgeberanteil), Krankenversicherung (7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags), Pflegeversicherung (1,8 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Beiträge fallen jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.

Dazu kommen die Umlagen: U1 erstattet Ihnen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Pflicht für Betriebe bis 30 Mitarbeitende, Satz je nach Kasse und gewähltem Erstattungssatz), U2 finanziert Mutterschaftsleistungen (alle Betriebe), und die Insolvenzgeldumlage U3 (0,15 %) sichert Löhne bei Insolvenz. Branchenabhängig kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) hinzu – im Baugewerbe außerdem SOKA-Bau-Beiträge.

Arbeitgeber berechnet Lohnnebenkosten und Personalkosten

Die einzelnen Beitragssätze im Detail

Rentenversicherung – 9,3 %

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt insgesamt bei 18,6 % des Bruttolohns und wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Auf Sie als Arbeitgeber entfallen 9,3 %, berechnet bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze.

Arbeitslosenversicherung – 1,3 %

Auch hier gilt eine hälftige Teilung des Gesamtbeitrags. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,3 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Krankenversicherung – 7,3 % + halber Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %, hälftig geteilt – macht 7,3 % Arbeitgeberanteil. Hinzu kommt die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfällt.

Pflegeversicherung – 1,8 %

Die Pflegeversicherung wird ebenfalls anteilig getragen; der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,8 %. Für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre zahlt der Arbeitnehmer einen Zuschlag, der den Arbeitgeberanteil nicht erhöht.

Umlagen U1, U2 und U3 im Überblick

U1 – Entgeltfortzahlung

Pflicht für Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten. Erstattet einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Satz variiert je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz, üblich sind Werte um 1,6 %.

U2 – Mutterschaft

Gilt für alle Betriebe unabhängig von der Größe und erstattet Aufwendungen für Mutterschutzlohn und Zuschüsse. Üblicher Satz liegt bei rund 0,4 %, ebenfalls kassenabhängig.

U3 – Insolvenzgeld

Die Insolvenzgeldumlage sichert Löhne, falls der Arbeitgeber insolvent wird. Sie beträgt bundeseinheitlich 0,15 % und wird von allen Betrieben unabhängig von der Größe gezahlt.

Beispielrechnung: 3.500 € Bruttogehalt

Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € im Monat ergeben sich beispielhaft folgende Arbeitgeberanteile: Rentenversicherung 9,3 % = 325,50 €, Krankenversicherung inklusive halbem Zusatzbeitrag rund 8,75 % = 306,25 €, Pflegeversicherung 1,8 % = 63,00 €, Arbeitslosenversicherung 1,3 % = 45,50 €. Zusammen mit den Umlagen U1–U3 von etwa 75,25 € ergibt das ein Arbeitgeberbrutto von rund 4.315,50 € im Monat – Sie zahlen also gut 23 % mehr, als auf dem Gehaltszettel des Mitarbeiters steht. Probieren Sie eigene Werte direkt im Rechner oben aus.

Berechnung der Arbeitgeberkosten für ein Team

Minijobber kosten anders

Bei geringfügig Beschäftigten zahlen Sie pauschal ca. 31 % zusätzlich (Pauschal-RV, Pauschal-KV, Steuer, Umlagen) – Details im Ratgeber geringfügige Beschäftigung.

Azubis & Gleitzone

Für Auszubildende und Beschäftigte im Übergangsbereich gelten Besonderheiten bei den Beiträgen – wir rechnen jede Konstellation korrekt ab.

Einmalzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen die Nebenkosten anteilig – auch dafür gelten die Beitragsbemessungsgrenzen. Mehr zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Personalkosten-Planung ohne Excel-Chaos

Beitragssätze, Umlagen und Bemessungsgrenzen ändern sich jedes Jahr. Lohnhelden übernimmt die komplette Berechnung Ihrer Personalkosten – aktuell, korrekt und ohne eigenen Aufwand.

Personalkosten-Planung: So kalkulieren Sie richtig

Für eine belastbare Personalkosten-Planung reicht der reine Blick aufs Bruttogehalt nicht aus. Wer neue Stellen budgetiert, Angebote kalkuliert oder das Jahresbudget plant, sollte grundsätzlich mit dem Arbeitgeberbrutto rechnen – also inklusive aller Arbeitgeberanteile und Umlagen.

  • Faustregel ansetzen: Rechnen Sie mit rund 20 bis 22 % zusätzlich zum vereinbarten Bruttogehalt, um die tatsächlichen Kosten realistisch abzubilden.
  • Einmalkosten mitdenken: Bei Neueinstellungen kommen oft zusätzliche Posten hinzu – etwa für Ausstattung, Einarbeitung oder Recruiting –, die zu den laufenden Lohnnebenkosten addiert werden und in einer sauberen Planung nicht fehlen sollten.
  • Vor der Ausschreibung rechnen: Bevor Sie eine neue Stelle ausschreiben oder ein Gehaltsangebot verhandeln, rechnen Sie das gewünschte Bruttogehalt zunächst mit dem Rechner oben auf das Arbeitgeberbrutto hoch.
  • Budgetlücken vermeiden: So verhindern Sie, dass Personalkosten im laufenden Jahr aus dem Budget laufen, nur weil die Lohnnebenkosten unterschätzt wurden.
  • Mehrere Stellen addieren: Wer mehrere Mitarbeitende gleichzeitig plant, addiert die einzelnen Arbeitgeberbrutto-Werte – und erhält so eine realistische Grundlage für Preiskalkulationen, Angebote oder die Liquiditätsplanung des gesamten Jahres.

Diese Faustregel ersetzt keine exakte Abrechnung, ist aber für die erste Budgetrunde ausreichend genau: Weichen die tatsächlichen Umlagesätze Ihrer Krankenkasse stark vom Durchschnitt ab, liefert der Rechner oben mit Ihren eigenen Werten ein präziseres Bild als jede pauschale Prozentangabe.

Arbeitgeberkosten-Tabelle 2026: Brutto und was es Sie wirklich kostet

Mit Standard-Umlagesätzen (U1 1,6 %, U2 0,4 %, U3 0,15 %) ergeben sich diese Gesamtkosten:

Bruttogehalt / MonatSV-ArbeitgeberanteileUmlagen U1–U3Arbeitgeberbrutto / MonatKosten / Jahr
2.500 €528,75 €53,75 €3.082,50 €36.990 €
3.000 €634,50 €64,50 €3.699,00 €44.388 €
3.500 €740,25 €75,25 €4.315,50 €51.786 €
4.000 €846,00 €86,00 €4.932,00 €59.184 €
4.500 €951,75 €96,75 €5.548,50 €66.582 €
5.000 €1.057,50 €107,50 €6.165,00 €73.980 €
6.000 €1.263,56 €129,00 €7.392,56 €88.711 €

Ab ca. 5.813 € greift die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken-/Pflegeversicherung – deshalb steigen die Kosten bei 6.000 € unterproportional. Werte gerundet, ohne Berufsgenossenschaft.

Personalkosten im Blick behalten – automatisch

Der Rechner liefert eine Orientierung. In der Praxis ändern sich Zusatzbeiträge, Umlagesätze und Bemessungsgrenzen jedes Jahr – und jede Gehaltserhöhung, Einmalzahlung oder neue Einstellung verschiebt Ihre Personalkosten. Als Lohnhelden-Kunde bekommen Sie mit jeder Abrechnung die Chefübersicht Personalkosten mitgeliefert und sehen mit der Controlling-Option jederzeit, was Ihr Team wirklich kostet – ohne selbst zu rechnen.

Geschäftsführerin plant Personalkosten mit aktueller Übersicht

Was zusätzlich zu den Lohnnebenkosten anfällt

Der Rechner oben bildet die gesetzlichen Sozialversicherungsanteile und die klassischen Umlagen ab. Für eine vollständige Personalkosten-Rechnung gehören darüber hinaus branchenabhängige Posten dazu: Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft richtet sich nach Gefahrenklasse und Bruttolohnsumme und wird jährlich abgerechnet. Im Baugewerbe kommen zusätzlich Beiträge zu SOKA-Bau hinzu, die Urlaubs- und Berufsbildungsansprüche der Branche finanzieren – mehr dazu auf unserer Seite Baulohnabrechnung. Auch indirekte Kosten wie Arbeitsplatzausstattung, Fortbildung oder Fahrzeugkosten gehören in eine vollständige Kalkulation, auch wenn sie nicht Teil der klassischen Lohnnebenkosten sind.

Beitragsbemessungsgrenzen beachten

Oberhalb bestimmter Bruttogrenzen werden keine weiteren Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bei höheren Gehältern steigen die prozentualen Lohnnebenkosten deshalb unterproportional.

Jährliche Änderungen einplanen

Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ändern sich in aller Regel zum Jahreswechsel. Wer Personalkosten mehrjährig plant, sollte diese Dynamik einkalkulieren.

Personalkosten exakt statt geschätzt – ab 8,90 € pro Abrechnung

Lohnhelden übernimmt Ihre komplette Lohnabrechnung inklusive aller Meldungen und Auswertungen. Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten & Lohnnebenkosten

Wie viel Prozent Lohnnebenkosten zahlt der Arbeitgeber?

Als Faustregel rund 20–22 % zusätzlich zum Bruttogehalt: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % sowie Umlagen U1/U2/U3. Berufsgenossenschaft kommt branchenabhängig dazu.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 € brutto?

Rund 4.930 € Arbeitgeberbrutto pro Monat (etwa 59.000 € im Jahr, mit Standard-Umlagesätzen) – geben Sie den Wert oben im Rechner ein, um es mit Ihren Umlagesätzen exakter zu sehen.

Was ist das „Arbeitgeberbrutto"?

Bruttogehalt plus alle Arbeitgeberanteile und Umlagen – also der Betrag, der Ihre Firma tatsächlich verlässt. Das Arbeitnehmer-Netto berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Zählen auch Urlaub und Krankheit zu den Personalkosten?

Indirekt ja: Entgeltfortzahlung läuft weiter, ohne dass Arbeitsleistung anfällt. Die Umlage U1 erstattet kleinen Betrieben einen Teil davon – der Satz hängt von Kasse und gewähltem Erstattungssatz ab.

Wo sehe ich meine tatsächlichen Personalkosten?

In der Lohnabrechnung: Lohnhelden liefert mit jeder Abrechnung die Chefübersicht Personalkosten und auf Wunsch individuelle Controlling-Reportings über Ihre gesamte Belegschaft.

Ist die Berufsgenossenschaft im Rechner enthalten?

Nein. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt von Branche und Gefahrenklasse ab und wird separat jährlich abgerechnet – er ist deshalb nicht im Rechner eingerechnet.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Bei geringfügig Beschäftigten zahlen Sie pauschale Abgaben von etwa 31 % zusätzlich zum Minijob-Lohn – eine andere Systematik als bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Details im Ratgeber geringfügige Beschäftigung.

Ändern sich die Beitragssätze jedes Jahr?

Ja, Beitragssätze, Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und Beitragsbemessungsgrenzen werden in der Regel jährlich angepasst. Als Lohnhelden-Kunde müssen Sie diese Änderungen nicht selbst verfolgen – wir rechnen immer mit den aktuellen Werten.
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen

★★★★★

„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."

Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus
★★★★★

„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."

D. PW
★★★★★

„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."

Sabine Berger
Nadine Milewski – Ihre Ansprechpartnerin bei Lohnhelden
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