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Baulohn. Sicher abgerechnet.

Baulohnabrechnung vom Spezialisten: SOKA-Bau, ULAK/ZVK, Saison-Kug & Mindestlohn Bau – rechtssicher ab 8,90 €/Fall. Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Google Bewertung★★★★★ 4,8/5Basierend auf 23 Rezensionen✓ Haftpflichtversichert
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Das Wichtigste in Kürze: Die Baulohnabrechnung unterliegt Sonderregeln, die weit über die normale Lohnabrechnung hinausgehen: SOKA-Bau-Meldungen, Urlaubskasse (ULAK), Zusatzversorgungskasse (ZVK), Saison-Kurzarbeitergeld und Bau-Mindestlöhne. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachforderungen und Ärger bei Prüfungen. Lohnhelden bringt spezialisierte Baulohn-Kompetenz mit und rechnet Baubetriebe aller Gewerke zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall ab – von der kleinen Kolonne bis zum Betrieb mit mehreren Baustellen gleichzeitig.

Warum Baulohnabrechnung ein Spezialfall ist

Wer schon einmal versucht hat, einen Baubetrieb mit einer Standard-Lohnsoftware oder über eine Kanzlei ohne Bau-Erfahrung abzurechnen, kennt das Problem: Der Baulohn folgt eigenen Regeln. Tarifliche Sonderkassen, witterungsbedingte Ausfallzeiten, wechselnde Baustellen und branchenspezifische Mindestlöhne machen jede Abrechnung komplexer als in fast jeder anderen Branche. Für Steuerberater ist Baulohn häufig ein ungeliebtes Nebengeschäft – für Lohnhelden ist er ein Schwerpunkt, für den wir eigene Spezialisten im Team haben.

Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied: Bei einem Bürojob genügt es meist, Stunden, Zuschläge und Abzüge korrekt zu erfassen. Bei einem Maurer oder Dachdecker kommen dagegen mehrere Meldewege gleichzeitig ins Spiel – jede mit eigenen Fristen, Formularen und Berechnungslogiken. Wird nur eine davon übersehen oder falsch befüllt, drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen oder unangenehme Rückfragen bei einer Betriebsprüfung. Deshalb lohnt sich für Bauunternehmen ein Blick auf spezialisierte Dienstleister, statt den Baulohn „nebenbei" mitlaufen zu lassen.

  • Vier Meldewege gleichzeitig: SOKA-Bau, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, Zusatzversorgungskasse und – im Winter – die Agentur für Arbeit wegen Saison-Kurzarbeitergeld.
  • Gemischte Belegschaften: Stammpersonal, saisonale Kräfte, Nachunternehmer und gewerbliche Aushilfen haben unterschiedliche Meldepflichten und Ansprüche gegenüber den Sozialkassen.
  • Individuelle Urlaubsansprüche: Ein Vorarbeiter mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit hat andere Urlaubsansprüche als ein Saisonarbeiter mit drei Monaten Betriebszugehörigkeit – beide Fälle müssen in der ULAK korrekt geführt werden.
  • Erfahrung entscheidet: Wer die Verfahren täglich anwendet, erkennt Sonderfälle sofort und vermeidet Fehler, die bei punktueller Bearbeitung leicht übersehen werden.

Die Besonderheiten des Baulohns im Überblick

SOKA-Bau-Meldungen

Baubetriebe sind zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet. Die monatlichen Meldungen an die SOKA-Bau müssen korrekt und fristgerecht erfolgen – Fehler führen schnell zu Nachforderungen. Lohnhelden erledigt die SOKA-Bau-Meldungen zuverlässig im Rahmen der laufenden Abrechnung.

ULAK: Urlaubskasse der Bauwirtschaft

Das Urlaubsverfahren im Bau läuft über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK): Urlaubsansprüche und -vergütungen werden über die Kasse abgewickelt und müssen in der Abrechnung sauber geführt werden – gerade bei wechselnden Arbeitgebern innerhalb der Branche ein sensibles Thema.

ZVK: Zusatzversorgung

Über die Zusatzversorgungskasse erhalten gewerbliche Arbeitnehmer der Bauwirtschaft eine tarifliche Zusatzrente. Beiträge und Meldungen an die ZVK gehören fest in die monatliche Baulohnabrechnung und müssen mit den übrigen Meldeverfahren zusammenpassen.

Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)

Fällt im Winter witterungsbedingt Arbeit aus, sichert das Saison-Kurzarbeitergeld die Beschäftigung. Die Abrechnung von S-KUG samt ergänzenden Leistungen ist anspruchsvoll – und muss gegenüber der Agentur für Arbeit korrekt nachgewiesen werden. Unsere Baulohn-Experten beherrschen das Verfahren aus der Praxis.

Dazu kommen die Bau-Mindestlöhne: Im Baugewerbe gelten tarifliche Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 € liegen können und je nach Tätigkeit, Lohngruppe und Einsatzort zu beachten sind. Auch ihre korrekte Anwendung und Dokumentation gehört zu einer sauberen Baulohnabrechnung – spätestens bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Sozialkassen wird das relevant. Wer Mitarbeiter unterhalb des tariflichen Mindestlohns entlohnt, riskiert nicht nur Nachzahlungen an die Beschäftigten, sondern auch Bußgelder.

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Was kosten die UK-Maler-Beiträge Ihres Betriebs?

Geben Sie Ihre monatliche Bruttolohnsumme ein – der Rechner zeigt die Kassenbeiträge sofort.

Urlaubskassen-Beitrag (12,3 %)
2.460,00 €
ZVK-Beitrag (2,0 %)
400,00 €
Gesamt je Monat (14,3 %)2.860,00 €
UK-Maler

Unverbindliche Beispielrechnung, Sätze der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (Arbeitgeberanteil). Lohnhelden übernimmt Ihre monatlichen Bruttolohnmeldungen fristgerecht – jetzt Angebot anfordern.

Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) im Detail

Als Saison-Kurzarbeitergeld wurde früher das sogenannte Schlechtwettergeld geführt. Es sorgt dafür, dass betroffene Mitarbeiter nicht durch eine wetterbedingte Kündigung ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Finanzierung für das Saison-KUG erfolgt mithilfe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Als Schlechtwetterzeit ist der Zeitraum zwischen Dezember und Ende März festgelegt – einzig im Bereich Gerüstbau gilt die Zeit zwischen November und 31. März als Schlechtwetterzeit.

Wir berücksichtigen bei der Baulohnabrechnung zunächst vorhandenes Arbeitszeitguthaben und nutzen es zur Überbrückung des Arbeitsausfalls. Existiert kein solches Arbeitszeitkonto, steht der Arbeitskraft Kurzarbeitergeld ab der ersten ausgefallenen Arbeitsstunde zu. Für das Saison-Kurzarbeitergeld wurden bestimmte Höhen festgelegt: Arbeiter mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des weggefallenen Nettolohns, alle anderen erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns. Während des Bezugs von S-KUG entfällt übrigens die Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben.

Zudem gibt es eigene Bestimmungen für die Winterzeit, etwa:

  • Mehraufwands-Wintergeld
  • Zuschuss-Wintergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld (kurz S-KUG)

Ein Beispiel aus der Praxis: Fällt bei einem Maurer im Januar wetterbedingt eine ganze Woche Arbeit aus und ist sein Arbeitszeitkonto bereits aufgebraucht, erhält er ab der ersten ausgefallenen Stunde Saison-Kurzarbeitergeld. Hat er ein Kind, sichert ihm S-KUG 67 Prozent seines ausgefallenen Nettolohns – ohne dass in dieser Zeit Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Für den Arbeitgeber bedeutet das: Er muss die ausgefallenen Stunden korrekt dokumentieren, die Anspruchsvoraussetzungen prüfen und die Meldung fristgerecht bei der Agentur für Arbeit einreichen. Genau diesen Prozess übernehmen unsere Baulohn-Spezialisten für Sie – inklusive der notwendigen Nachweise.

Diese Sozialkassen sind bei Baulohnabrechnungen zu berücksichtigen

Bei der Abrechnung von Baulohn müssen verschiedene Zusatzversorgungen berücksichtigt werden. Diese treten in Form von unterschiedlichen Zusatz- oder Versorgungskassen in Erscheinung – zur SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) gehören beispielsweise folgende Institutionen:

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
  • Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (UK/ZVK) für das Maler- und Lackierergewerbe
  • Sozialkassen Dachdeckerhandwerk
  • Sozialkasse Gerüstbaugewerbe
  • Sozialkasse Berliner Baugewerbe
  • Zusatzversorgungskasse Baugewerbe (ZVK)
  • Gemeinnützige Urlaubskasse Bayrisches Baugewerbe e.V.
  • Zusatzversorgungskasse Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (WaG)
  • Zusatzversorgungskasse Gerüstbaugewerbe (VVaG)
  • Zusatzversorgungskasse Steine- und Erden-Industrie und Betonsteinhandwerk (VVaG)
  • Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)

Wir ermitteln auf Basis unserer Fachkenntnisse in den Bereichen Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht die jeweils anfallenden Beitragshöhen und führen diese an die zuständigen Versorgungs- oder Zusatzkassen ab.

Geschäftsleute in moderne Büroflächen

Welche dieser Kassen für Ihren Betrieb konkret relevant sind, hängt vom Gewerk und der tariflichen Zuordnung ab. Ein Dachdeckerbetrieb meldet zu anderen Stellen als ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen, ein Maler- und Lackiererbetrieb wiederum zu eigenen Kassen. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Kassen für Ihren Betrieb zuständig sind, und richten die Abrechnung entsprechend ein – so behalten Sie von Anfang an den Überblick, ohne sich selbst durch die verschiedenen Zuständigkeiten arbeiten zu müssen.

Baulohn auslagern: Warum sich Spezialisten lohnen

Die genannten Verfahren greifen ineinander: Ein Fehler bei den Stunden wirkt sich auf SOKA-Meldung, Urlaubskonto, S-KUG-Abrechnung und Sozialversicherung gleichzeitig aus. Deshalb reicht es nicht, „auch Baulohn zu machen" – es braucht Abrechner, die die Verfahren täglich anwenden. Wenn Sie Ihren Baulohn auslagern, gewinnen Sie:

  • Rechtssicherheit: Alle Meldungen an SOKA-Bau, ULAK, ZVK, Krankenkassen und Finanzamt kommen fristgerecht und korrekt – Lohnhelden ist zudem haftpflichtversichert.
  • Planbare Kosten: Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall statt eigener Baulohn-Fachkraft – ein Vergleich lohnt sich, siehe Lohnabrechnung Kosten.
  • Verlässlichkeit: Keine Abhängigkeit von einer einzelnen Person im Büro – die Vertretung ist im Team aus 20+ Experten gesichert.
  • Zeit für die Baustelle: Sie liefern monatlich die Stunden und Änderungen, wir erledigen den Rest – wie bei jeder externen Lohnabrechnung von Lohnhelden.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Kostenvorteil: Ein Betrieb mit 15 gewerblichen Mitarbeitern, der eine eigene Lohnbuchhaltungskraft beschäftigt, kalkuliert allein für Gehalt, Sozialabgaben, Fortbildung zu SOKA-Bau-Änderungen und Softwarelizenzen schnell mehrere Tausend Euro im Monat – unabhängig davon, ob diese Kraft krank, im Urlaub oder ausgelastet ist. Bei Lohnhelden zahlen Sie dagegen einen Festpreis ab 8,90 € je Abrechnungsfall, der sich unmittelbar an der Zahl Ihrer Mitarbeiter orientiert. Bei 15 Mitarbeitern und einem angenommenen Durchschnittspreis liegt der monatliche Aufwand damit oft deutlich unter den Kosten einer eigenen Fachkraft – ganz ohne Ausfallrisiko, denn im Team aus 20+ Experten ist die Vertretung immer gesichert.

Bauleiter mit Plänen und Warnweste im Rohbau

Baulohn ohne Kopfschmerzen – Spezialisten übernehmen für Sie

SOKA-Bau, ULAK, ZVK und S-KUG korrekt und pünktlich abgerechnet, während Sie sich um Ihre Baustellen kümmern. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.

So einfach übergeben Sie Ihren Baulohn an uns

  1. Kostenloses Erstgespräch & Angebot

    Wir besprechen Ihren Betrieb: Gewerk, gewerbliche Mitarbeiter und Angestellte, Sonderfälle. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot.

  2. Datenübernahme durch Lohnhelden

    Wir koordinieren die komplette Datenübergabe von Ihrem bisherigen Steuerberater oder Anbieter – inklusive der Baulohn-Historie. Für Sie: kein Aufwand.

  3. Testabrechnung & Feinschliff

    Vor dem Start gleichen wir eine Testabrechnung mit Ihren bisherigen Abrechnungen ab – inklusive SOKA-, ULAK- und ZVK-Werten.

  4. Laufende monatliche Abrechnung

    Ihr persönlicher Ansprechpartner mit Baulohn-Erfahrung betreut Sie dauerhaft – von der Monatsabrechnung bis zum Saison-Kug im Winter.

Alle Details zum Einstieg finden Sie unter Ablauf in 4 Schritten.

Neuanmeldung & Wechsel: Diese Unterlagen benötigen wir

Ob Sie uns neu mit Ihrer Baulohnabrechnung beauftragen oder von einem anderen Anbieter zu uns wechseln – der Aufwand für Sie ist gering. Bei einer Neuanmeldung übermitteln Sie uns die notwendigen Daten selbst, bei einem Wechsel beauftragen Sie den bisher für Sie tätigen Dienstleister mit der Weitergabe Ihrer Daten an uns. In beiden Fällen benötigen wir die folgenden Mitarbeiter- und Unternehmensdaten:

  • Firmen-Stammbogen
  • Personal-Stammbögen
  • Entgeltabrechnungen aller Mitarbeiter für den letzten Monat
  • Lohnkonten
  • Journale für das aktuelle Jahr
  • Die letzte BG-Liste (falls eine solche zur Verfügung steht)
Wichtiger Hinweis: Haben Sie vor, Ihren bisherigen Lohndienstleister zu verlassen, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von einem Vierteljahr berücksichtigen. Der Zeitraum von drei Monaten stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte zur Übernahme der Baulohnabrechnung ohne Hektik vorbereitet werden können und es während des Wechsels nicht zu Verzögerungen oder gar Unterbrechungen kommt. Beauftragen Sie Ihren bisherigen Kooperationspartner am besten direkt im Kündigungsschreiben damit, die Sie betreffenden Daten an uns zu übermitteln – auf Wunsch fordern wir die Datenübergabe auch in Ihrem Namen an.
  • Prüfung auf Vollständigkeit: Haben wir Ihre Daten erhalten, prüfen wir sie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
  • Probeabrechnung: Wir führen gerne eine Probeabrechnung durch – Sie bewerten unsere Arbeit, geben Feedback und äußern Änderungswünsche. Erst wenn alle Werte exakt mit Ihren bisherigen Abrechnungen übereinstimmen, gehen wir in den Livebetrieb.
  • Sauberer Übergabetermin: Gerade beim Wechsel mitten in der Bausaison stimmen wir den Übergabetermin so ab, dass er auf einen sauberen Monatswechsel fällt und Ihre laufenden SOKA-Bau-, ULAK- und ZVK-Meldungen nahtlos weiterlaufen – ohne Lücke in der Meldehistorie, die bei einer späteren Prüfung Fragen aufwerfen könnte.

Was eine gute Baulohnabrechnung leisten muss

Stundenerfassung je Baustelle

Gewerbliche Mitarbeiter wechseln oft mehrfach im Monat die Baustelle. Für eine korrekte Abrechnung müssen Stunden, Anfahrtszeiten und Zulagen je Einsatzort sauber erfasst und zugeordnet werden.

Tarifliche Zuschläge

Erschwerniszulagen, Auslösungen, Fahrtkostenzuschüsse und Montagezulagen sind im Bau tariflich geregelt und müssen korrekt in der Abrechnung berücksichtigt werden – inklusive ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.

Lückenlose Dokumentation

Bei Prüfungen durch Zoll, Sozialkassen oder Rentenversicherung zählt eine nachvollziehbare, lückenlose Dokumentation aller Stunden, Zuschläge und Meldungen – wir bereiten diese Unterlagen laufend auf.

Diese drei Bausteine – korrekte Stundenerfassung, tarifgerechte Zuschläge und saubere Dokumentation – bilden das Fundament jeder rechtssicheren Baulohnabrechnung. Fehlt einer davon, wirkt sich das unmittelbar auf die SOKA-Bau-Meldung und im Ernstfall auf das Ergebnis einer Prüfung aus. Unsere Baulohn-Spezialisten kennen die Fallstricke aus dem Alltag vieler Bauunternehmen und richten Ihre Prozesse von Anfang an so ein, dass diese Punkte sauber abgedeckt sind.

Baulohn und Prüfungen: gut vorbereitet statt überrascht

Baubetriebe werden regelmäßiger geprüft als viele andere Branchen – etwa durch den Zoll im Rahmen der Kontrolle des Mindestlohns, durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfung oder durch die SOKA-Bau selbst. Wer seine Baulohnabrechnung bei einem spezialisierten Dienstleister führt, geht in solche Prüfungen deutlich entspannter: Alle Meldungen sind dokumentiert, alle Beitragsberechnungen nachvollziehbar, alle Fristen eingehalten. Sollte eine Prüfstelle Rückfragen haben, unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der notwendigen Unterlagen und stehen als Ansprechpartner für fachliche Detailfragen zur Verfügung.

Auch die Nachunternehmerhaftung ist im Baugewerbe ein Thema, das viele Auftraggeber und Generalunternehmer beschäftigt: Wer Subunternehmer beauftragt, haftet unter Umständen mit für deren Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlohnzahlungen. Eine saubere, dokumentierte Baulohnabrechnung schafft hier Transparenz und reduziert Haftungsrisiken – sowohl für den Baubetrieb selbst als auch für dessen Auftraggeber.

Baustelle mit Handwerkern bei der Arbeit an einem Gerüst

Ein weiterer Aspekt, der bei Baubetrieben häufig übersehen wird: die korrekte Abgrenzung zwischen gewerblichen Mitarbeitern und Angestellten. Während gewerbliche Arbeitnehmer über ULAK und ZVK laufen, gelten für kaufmännische und technische Angestellte im Baubetrieb – etwa Bauleiter, Poliere mit Angestelltenstatus oder Verwaltungspersonal – teils andere Regeln. Wird diese Abgrenzung falsch vorgenommen, drohen Beitragsnachforderungen bei den Sozialkassen. Unsere Baulohn-Spezialisten prüfen für jeden Mitarbeiter individuell, welche Zuordnung tariflich korrekt ist, und dokumentieren die Entscheidung nachvollziehbar für spätere Prüfungen.

Lohnarten und Zuschläge im Baulohn richtig abrechnen

Ein Praxisbeispiel für die Angestellten-Abgrenzung: Ein Polier, der überwiegend auf der Baustelle mitarbeitet und nur gelegentlich Verwaltungsaufgaben übernimmt, bleibt in aller Regel ULAK- und ZVK-pflichtig. Übernimmt derselbe Polier nach einer Beförderung dauerhaft die Bauleitung mehrerer Projekte und ist überwiegend im Büro tätig, kann sich seine Einordnung ändern – ein Wechsel, den wir bei jeder Statusänderung neu prüfen, damit weder zu viel noch zu wenig an die Sozialkassen gemeldet wird.

Neben dem tariflichen Grundlohn kennt der Baulohn eine Vielzahl an Zuschlägen und Zulagen, die korrekt berechnet, versteuert und verbeitragt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Auslösungen für Montage- und Fahrtätigkeiten, Verpflegungsmehraufwand bei auswärtiger Beschäftigung, Wegegeld, Erschwerniszulagen für besonders belastende Tätigkeiten sowie Überstunden- und Feiertagszuschläge. Jede dieser Positionen hat eigene steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlungen: Manche Zuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, andere unterliegen der vollen Abgabenpflicht. Wird hier pauschal statt differenziert abgerechnet, entstehen entweder unnötige Abgaben zulasten der Mitarbeiter oder – im schlimmeren Fall – Nachforderungen bei einer Prüfung.

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter wird für zwei Wochen auf eine 120 Kilometer entfernte Baustelle entsandt. Neben dem regulären Stundenlohn stehen ihm tariflich Auslösung, Fahrtkostenersatz und gegebenenfalls Verpflegungsmehraufwand zu. Damit diese Positionen korrekt in der Abrechnung erscheinen, müssen Einsatzort, Entfernung und Dauer präzise erfasst werden – Informationen, die üblicherweise aus der Zeiterfassung oder den Stundenzetteln der Bauleitung stammen. Wir gleichen diese Angaben monatlich mit den tariflichen Vorgaben ab und sorgen dafür, dass jede Zulage korrekt und in der richtigen Höhe in die Abrechnung einfließt.

Digitale Prozesse für den Baulohn

Auch wenn Baulohn fachlich komplex ist, muss die Zusammenarbeit für Sie nicht kompliziert sein. Die Übermittlung der monatlichen Stunden erfolgt digital – ob per Stundenzettel-Vorlage, aus einer Zeiterfassungs-App oder direkt aus Ihrem Bautagebuch. Wir übernehmen die Daten, prüfen sie auf Plausibilität und rechnen ab. Rückfragen klären wir kurzfristig mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, sodass keine Verzögerung entsteht. Alle Auswertungen – von der Lohnabrechnung über SOKA-Bau-Nachweise bis zu Jahresmeldungen – stellen wir Ihnen digital zur Verfügung, auf Wunsch ergänzt durch ein Personalportal, über das Ihre Mitarbeiter ihre Abrechnungen direkt einsehen können. So bleibt der Papieraufwand auf der Baustelle minimal, während im Hintergrund alle Meldeverfahren zuverlässig laufen.

Baulohn für Ihr Gewerk

Jedes Gewerk hat eigene Kassen, Tarife und Verfahren. Deshalb finden Sie bei uns eigene Seiten für die wichtigsten Gewerke:

Dachdecker

Abrechnung mit den Besonderheiten des Dachdeckerhandwerks inklusive SOKA-DACH. Zur Baulohnabrechnung für Dachdecker

Zimmerer & Holzbau

Baulohn für Zimmereien und Holzbaubetriebe – von Saison-Kug bis Sozialkassenverfahren. Zur Baulohnabrechnung für Zimmerer

Maler & Lackierer

Abrechnung im Maler- und Lackiererhandwerk mit den branchenspezifischen Kassen UK und ZVK. Zur Baulohnabrechnung für Maler

Aber auch Betriebe aus dem Garten- und Landschaftsbau, dem Gerüstbau, dem Steinmetzhandwerk oder dem allgemeinen Hochbau sind bei uns richtig aufgehoben: Für alle Gewerke der Bauwirtschaft gilt derselbe Anspruch – rechtssichere, pünktliche Abrechnung mit dem passenden Sozialkassenverfahren. Einen Überblick über unser Angebot für alle Gewerke finden Sie unter Baulohn für alle Gewerke.

Häufige Fehler in der Baulohnabrechnung – und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis begegnen unseren Baulohn-Spezialisten immer wieder dieselben Stolperfallen, wenn Betriebe zuvor mit einer Standardlösung oder ohne Bau-Erfahrung abgerechnet haben. Wer diese Fehlerquellen kennt, versteht schnell, warum sich spezialisierte Betreuung auszahlt:

  • Fehlerhafte oder verspätete SOKA-Bau-Meldungen: Werden Meldungen nicht fristgerecht oder mit falschen Werten übermittelt, drohen Verzugszinsen und Nachforderungen – teils rückwirkend über mehrere Monate.
  • Falsche Zuordnung zur ULAK: Wechselt ein Mitarbeiter innerhalb der Branche den Arbeitgeber, muss sein Urlaubskonto korrekt übertragen werden. Fehler hier führen zu falschen Urlaubsansprüchen und -abrechnungen.
  • Unvollständige Dokumentation von Zulagen: Auslösungen, Verpflegungsmehraufwand und Erschwerniszulagen werden häufig pauschal statt einzelfallbezogen abgerechnet – ein Risiko bei jeder Prüfung.
  • Verwechslung von Saison-Kurzarbeitergeld und regulärem Kurzarbeitergeld: Die Voraussetzungen und Berechnungslogiken unterscheiden sich; wird das falsche Verfahren angewendet, sind Korrekturen und Nachmeldungen die Folge.
  • Fehlende Abgrenzung gewerblich/angestellt: Wird ein Mitarbeiter falsch eingruppiert, stimmen weder die ZVK-Beiträge noch die SOKA-Bau-Meldung.

Diese Fehler entstehen selten aus Nachlässigkeit, sondern meist aus fehlender Routine mit den Baulohn-Sonderverfahren. Wer die Verfahren nur gelegentlich anwendet, kann kaum das Tempo an Änderungen mitverfolgen, mit dem sich Tarifverträge, Mindestlöhne und Meldevorschriften in der Bauwirtschaft weiterentwickeln. Genau deshalb bündelt Lohnhelden diese Kompetenz in einem spezialisierten Team, das sich ausschließlich mit den Besonderheiten des Baulohns beschäftigt und Änderungen frühzeitig in die laufende Abrechnung einpflegt.

Warum Baulohn-Wissen ständig aktuell gehalten werden muss

Die Bauwirtschaft gehört zu den am dichtesten regulierten Branchen Deutschlands: Tarifverträge werden regelmäßig neu verhandelt, Beitragssätze der Sozialkassen passen sich an, und auch die Mindestlöhne im Bau entwickeln sich Jahr für Jahr weiter. Wer Baulohn nur gelegentlich abrechnet, hat kaum eine Chance, jede dieser Änderungen zuverlässig mitzuverfolgen – mit dem Risiko, dass veraltete Werte in die Abrechnung einfließen. Unsere Baulohn-Spezialisten verfolgen Änderungen bei SOKA-Bau, ULAK, ZVK und den tariflichen Mindestlöhnen fortlaufend und pflegen sie zeitnah in die laufende Abrechnung ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets korrekt entlohnt werden und Ihr Betrieb bei Prüfungen keine bösen Überraschungen erlebt.

Auch gesetzliche Neuerungen außerhalb der reinen Baulohn-Sonderregeln wirken sich auf die Abrechnung aus – etwa Anpassungen beim gesetzlichen Mindestlohn, bei der Minijob-Grenze oder bei den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung. Diese allgemeinen Änderungen fließen bei Lohnhelden automatisch in jede Abrechnung ein, unabhängig davon, ob es sich um Baulohn oder eine reguläre Lohnabrechnung handelt. Sie müssen sich um nichts selbst kümmern – wir informieren Sie proaktiv, wenn eine Änderung Auswirkungen auf Ihren Betrieb hat.

Baulohn für Betriebe jeder Größe

Ein Praxisbeispiel: Ein Familienbetrieb mit sechs Mitarbeitern und ein Bauunternehmen mit 120 Beschäftigten haben denselben Anspruch an ihre Baulohnabrechnung – korrekte SOKA-Meldungen, pünktliche Löhne, keine Nachforderungen –, aber völlig unterschiedliche interne Ressourcen dafür. Ob Ein-Mann-Betrieb, Familienunternehmen mit zehn Mitarbeitern oder Baubetrieb mit mehreren Kolonnen und über hundert Beschäftigten – die Baulohn-Sonderregeln gelten unabhängig von der Betriebsgröße. Kleinere Betriebe profitieren besonders davon, dass sie keine eigene Fachkraft für ein derart spezialisiertes Thema vorhalten müssen und stattdessen zum planbaren Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall abrechnen. Größere Betriebe mit mehreren Baustellen und wechselnden Kolonnen schätzen vor allem die Verlässlichkeit: Auch bei hoher Fluktuation im Team oder kurzfristigen Personaleinsätzen laufen SOKA-Bau-Meldung, ULAK-Führung und ZVK-Beiträge reibungslos weiter, weil unser Team die nötige Kapazität und Erfahrung mitbringt. Unabhängig von der Betriebsgröße gilt: Sie liefern die Stunden und Änderungen, wir übernehmen die komplette fachliche Abwicklung – inklusive aller Meldungen an Sozialkassen, Krankenkassen und Finanzamt.

Baulohn im Vergleich: eigene Fachkraft, Steuerberater oder Lohnhelden

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Unterschiede: Ein Bauunternehmen mit 25 Mitarbeitern, das bisher mit einer eigenen Teilzeitkraft abrechnet, stellt bei einer SOKA-Bau-Prüfung fest, dass mehrere Meldungen fehlerhaft waren – die Nachforderung übersteigt schnell das, was eine externe Abrechnung im ganzen Jahr gekostet hätte. Ein Vergleich der drei gängigen Optionen zeigt, worauf es ankommt:

Eigene FachkraftSteuerberater ohne Bau-SchwerpunktLohnhelden
Baulohn-Spezialwissenabhängig von Erfahrungoft Nebengeschäfteigener Schwerpunkt im Team
SOKA-Bau, ULAK, ZVK laufend im Blickbei Fortbildung jahäufig zeitkritischja, fester Bestandteil der Abrechnung
Saison-Kurzarbeitergeldselten Praxiserfahrungselten Praxiserfahrungroutiniert, mit Nachweisen für die Agentur für Arbeit
Vertretung bei Urlaub/Krankheitmeist nicht gesichertabhängig von Kanzleigrößegesichert durch 20+ Experten
KostenGehalt + Nebenkosten + Softwaremeist nach ZeitaufwandFestpreis ab 8,90 € / Abrechnungsfall

Der Vergleich zeigt: Eine eigene Fachkraft ist nur dann wirtschaftlich, wenn sie durchgehend ausgelastet ist und ständig auf dem aktuellen Stand der Baulohn-Sonderregeln bleibt. Ein Steuerberater ohne Bau-Schwerpunkt kann die Grundabrechnung übernehmen, tut sich mit den branchenspezifischen Verfahren aber oft schwer. Lohnhelden bündelt beides: spezialisiertes Fachwissen und einen planbaren Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Fluktuation im eigenen Büro funktioniert.

So starten Sie in die neue Bausaison

Der Wechsel zu einem spezialisierten Baulohn-Dienstleister lässt sich am reibungslosesten zu einem sauberen Stichtag umsetzen – etwa zum Jahreswechsel, vor Beginn der neuen Bausaison im Frühjahr oder direkt nach Abschluss der Winterphase mit Saison-Kurzarbeitergeld. So starten Sie mit einem klaren Schnitt: alte Meldehistorie sauber abgeschlossen, neue Abrechnung sauber aufgesetzt.

Frühzeitig planen

Idealerweise drei bis vier Monate im Voraus das Erstgespräch führen – so bleibt genug Zeit für Kündigungsfrist, Datenübergabe und Testabrechnung, ohne Lücke in der laufenden Abrechnung.

Klarer Zeitplan

Sie erhalten einen konkreten Zeitplan mit allen Schritten – von der ersten Kontaktaufnahme über die Datenübergabe bis zum Start des Livebetriebs.

Auch bei Neugründung

Gründen Sie einen Baubetrieb neu oder erweitern um ein Gewerk, unterstützen wir schon bei der Ersteinrichtung der SOKA-Bau-Zugehörigkeit und der Anmeldung bei ULAK und ZVK.

Baubesprechung: Bauleitung und Verwaltung am Tisch

Häufige Fragen zur Baulohnabrechnung

Was unterscheidet Baulohnabrechnung von normaler Lohnabrechnung?

Im Baulohn kommen zur normalen Abrechnung mehrere Sonderverfahren hinzu: monatliche Meldungen an die SOKA-Bau, das Urlaubsverfahren über die ULAK, Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK), Saison-Kurzarbeitergeld im Winter und tarifliche Bau-Mindestlöhne. Diese Verfahren greifen ineinander und erfordern spezialisiertes Fachwissen.

Kann mein Steuerberater den Baulohn nicht einfach mitmachen?

Grundsätzlich schon – in der Praxis ist Baulohn für viele Kanzleien aber ein aufwendiges Nebengeschäft, für das Erfahrung und Kapazität fehlen. Bei Lohnhelden ist Baulohn ein Schwerpunkt mit eigenen Spezialisten. Ihre Finanzbuchhaltung kann trotzdem beim Steuerberater bleiben; wir arbeiten eng mit Kanzleien zusammen. Mehr dazu unter Steuerberater & Kanzleien.

Übernimmt Lohnhelden auch die SOKA-Bau-Meldungen?

Ja. Die monatlichen Meldungen an die SOKA-Bau gehören ebenso zur laufenden Baulohnabrechnung wie die Verfahren mit ULAK und ZVK sowie alle gesetzlichen Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt.

Was passiert im Winter mit Saison-Kurzarbeitergeld?

Fällt witterungsbedingt Arbeit aus, rechnen wir das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) für Ihre gewerblichen Mitarbeiter ab und bereiten die erforderlichen Nachweise gegenüber der Agentur für Arbeit auf – ein Verfahren, das unsere Baulohn-Experten routiniert beherrschen. Die Schlechtwetterzeit läuft dabei regulär von Dezember bis Ende März, im Gerüstbau bereits ab November.

Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?

Mitarbeiter mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent ihres weggefallenen Nettolohns, alle anderen 60 Prozent. Während des Bezugs entfallen Steuern und Sozialabgaben auf diesen Anteil. Vorrangig wird zunächst ein vorhandenes Arbeitszeitguthaben zur Überbrückung genutzt.

Was kostet die Baulohnabrechnung bei Lohnhelden?

Auch für Baulohn gilt unser Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall. Den genauen Preis für Ihren Betrieb kalkulieren wir im kostenlosen Erstgespräch – abhängig von Mitarbeiterzahl und Besonderheiten Ihres Gewerks. Details unter Preise.

Wie aufwendig ist der Wechsel mitten in der Saison?

Für Sie kaum spürbar: Lohnhelden koordiniert die komplette Datenübergabe vom bisherigen Anbieter inklusive der Baulohn-Historie und sichert den Start mit einer Testabrechnung ab. Mehr dazu auf der Seite Anbieter wechseln.

Werden auch Nachunternehmer und Aushilfen berücksichtigt?

Ja. Ob Stammpersonal, Saisonkräfte oder Aushilfen auf Minijob-Basis (aktuell bis 603 € im Monat) – wir richten die Abrechnung passend zur jeweiligen Beschäftigungsform ein und beachten die branchenspezifischen Melde- und Beitragspflichten.

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab, wenn Lohnhelden die Baulohnabrechnung führt?

Da wir alle Meldungen, Beitragsberechnungen und Stundennachweise laufend dokumentieren, sind Sie für Prüfungen durch Zoll, Rentenversicherung oder SOKA-Bau gut vorbereitet. Bei fachlichen Rückfragen der Prüfstelle unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen.

Werden Änderungen bei Tarifen und Mindestlöhnen automatisch berücksichtigt?

Ja. Unsere Baulohn-Spezialisten verfolgen Änderungen bei Tarifverträgen, Bau-Mindestlöhnen und den Beitragssätzen der Sozialkassen fortlaufend und pflegen sie zeitnah in Ihre laufende Abrechnung ein. Sie müssen sich um nichts selbst kümmern – wir informieren Sie proaktiv, sobald eine Änderung Ihren Betrieb betrifft.
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen

★★★★★

„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."

Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus
★★★★★

„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."

D. PW
★★★★★

„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."

Sabine Berger
Nadine Milewski – Ihre Ansprechpartnerin bei Lohnhelden
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