Steuerberater oder Lohnbüro? Der Vergleich.
Steuerberater oder Lohnbüro für die Lohnabrechnung? Der ehrliche Vergleich: Kosten, Leistung, Erreichbarkeit – und wann das Lohnbüro klar günstiger ist.
Ausgangslage: Wer darf Lohnabrechnungen überhaupt rechtssicher erstellen?
Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung ist keine Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater: Auch spezialisierte Lohnbüros dürfen sie rechtlich einwandfrei übernehmen – inklusive Lohnsteueranmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen. Vorbehalten bleibt dem Steuerberater die eigentliche Steuerberatung: Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Gestaltungsfragen und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Beide Dienstleister schließen sich also nicht aus – sie ergänzen sich. Entscheidend ist, wo Ihre Lohnabrechnung besser und wirtschaftlicher aufgehoben ist.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Steuerberater | Lohnbüro (Lohnhelden) |
|---|---|---|
| Kernkompetenz | Steuerrecht, Jahresabschluss, Gestaltung | Ausschließlich Lohn- und Gehaltsabrechnung |
| Preismodell | Honorar nach Vergütungsverordnung bzw. Vereinbarung, oft mit Zusatzpositionen für Meldungen und Bescheinigungen | Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall – alle gesetzlichen Meldungen inklusive |
| Planbarkeit der Kosten | Schwankend, je nach Aufwand und Rückfragen | Fix kalkulierbar pro Mitarbeiter und Monat |
| Erreichbarkeit für Lohnfragen | Lohn ist Nebenthema; in Fristenzeiten oft ausgelastet | Persönlicher Ansprechpartner, dessen Tagesgeschäft der Lohn ist |
| Spezialfälle (Baulohn, Kurzarbeit, Minijobs) | Abhängig von der Kanzlei, oft Zusatzaufwand | Tägliche Routine – inkl. SOKA-Bau und Saison-Kurzarbeitergeld |
| Steuergestaltung & Jahresabschluss | Kernleistung | Nicht Bestandteil – bleibt beim Steuerberater |
Wann ist das Lohnbüro die günstigere Wahl?
Ein spezialisiertes Lohnbüro spielt seine Stärken vor allem dann aus, wenn Lohnabrechnung für Sie ein wiederkehrender Mengenprozess ist – und genau das ist sie in fast jedem Betrieb:
- Planbare Fixkosten: Beim Festpreismodell wissen Sie auf den Euro genau, was jede Abrechnung kostet – ohne Überraschungen durch Stundenhonorare oder Zusatzpositionen. Die Konditionen von Lohnhelden finden Sie transparent auf der Preisseite.
- Viele Bewegungen im Personal: Ein- und Austritte, Minijobber, Saisonkräfte und Schichtzuschläge erzeugen beim Honorarmodell laufend Mehrkosten – im Festpreis sind sie enthalten.
- Branchen-Spezialfälle: Baulohn mit SOKA-Bau, Kurzarbeit und Saison-Kurzarbeitergeld oder komplexe Zuschlagsmodelle erfordern Spezialwissen, das in vielen Kanzleien nicht zum Alltag gehört.
- Entlastung der Kanzlei: Auch Steuerberater selbst geben Lohnmandate an Lohnhelden ab, um sich auf ihre Kernleistungen zu konzentrieren – ein etabliertes Kooperationsmodell.
Der Steuerberater bleibt dagegen erste Wahl für alles, was echte Steuerberatung ist: Rechtsformwahl, Gewinnermittlung, Betriebsprüfungen in Steuersachen. Das Beste aus beiden Welten: Löhne zum Festpreis ans Lohnbüro, Steuern an die Kanzlei – beide arbeiten mit denselben Auswertungen reibungslos zusammen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Betrieb mit 15 Mitarbeitern zahlt bei einem auf Zeithonorar basierenden Modell schnell mehrere Hundert Euro monatlich für die Lohnabrechnung, sobald Ein- und Austritte, Krankheitsfälle oder Sonderzahlungen den Aufwand erhöhen. Beim Festpreismodell von Lohnhelden ab 8,90 Euro pro Abrechnungsfall sind diese Bewegungen bereits eingepreist – die monatlichen Kosten bleiben über das ganze Jahr hinweg vorhersehbar, unabhängig davon, wie viele Änderungen im Personal anfallen. Für die Finanzplanung eines Unternehmens ist diese Kalkulierbarkeit oft mehr wert als ein im Einzelfall vielleicht etwas günstigeres, aber schwankendes Honorar.
Steuern – ein leidiges Thema für jeden Unternehmer
Eigentlich wollen Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und Ihr Unternehmen voranbringen. Doch vor allem als Unternehmer sind neben dem eigentlichen Tagesgeschäft noch einige andere Aufgaben zu erledigen – ein Thema, das dabei immer wieder aufkommt, sind die Steuern.
- Angestellte: Die Lohnsteuer wird bereits vom Arbeitgeber abgeführt – als herkömmlicher Angestellter müssen Sie sich also nicht zwingend mit dem Thema Steuern beschäftigen. Doch selbst hier kann es sinnvoll sein, alljährlich eine Steuererklärung abzugeben, um zu viel abgeführte Steuern zurückzuholen.
- Selbstständige, Freelancer und Freiberufler: Hier ist kein Arbeitgeber vorhanden, der die Lohnsteuer monatlich an das Finanzamt abführt. Somit muss sich jeder Selbstständige, Freelancer oder freiberuflich Tätige mit den eigenen Steuern auseinandersetzen.
- Unternehmer mit Angestellten: Wer selbst in der Arbeitgeberposition ist, muss die Lohnsteuer der Angestellten jeden Monat korrekt an das Finanzamt abführen – zusätzlich zur eigenen Steuerpflicht.
Doch nicht nur die persönliche Steuerschuld beschäftigt Selbstständige, Unternehmer, Freelancer und Freiberufler regelmäßig. Neben der persönlichen Einkommensteuer können weitere steuerliche Themen relevant sein, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen. So zum Beispiel:
Gewerbesteuer
Fällt für die meisten Gewerbebetriebe an und richtet sich nach dem Gewerbeertrag sowie dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz – dieser variiert je nach Standort teils erheblich.
Körperschaftsteuer
Betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG und wird auf den erzielten Gewinn erhoben, aktuell mit einem Steuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Lohnsteuer
Wird für jeden angestellten Arbeitnehmer monatlich berechnet, einbehalten und ans Finanzamt abgeführt – Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Lohnabrechnung.
Grundsteuer
Fällt für unternehmenseigene Immobilien an und wird von der jeweiligen Kommune auf Basis des Grundsteuerwerts und Hebesatzes festgesetzt.
Umsatzsteuer
Muss auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben, ausgewiesen und über die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht ans Finanzamt gemeldet werden.
Branchenspezifische Steuern
Je nach Tätigkeitsbereich können weitere Steuern relevant werden, etwa die Versicherungsteuer, die Energiesteuer oder branchenspezifische Verbrauchsteuern.
Für Unternehmer, Gewerbetreibende sowie selbstständig und freiberuflich Tätige ist das Thema Steuern also weitaus komplexer und umfangreicher als für angestellte Arbeitnehmer. Sich selbst hierum zu kümmern ist daher nicht nur zeit- und kraftaufwendig, sondern kann aufgrund von fehlendem Spezialwissen im Steuerrecht schnell zu kostenintensiven Fehlern führen.
Beispiel: Der Handwerksbetrieb
Ein Handwerksbetrieb mit zehn Mitarbeitern muss monatlich nicht nur die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht abgeben, sondern auch die Lohnsteuer aller Beschäftigten korrekt berechnen, anmelden und abführen. Kommen Sonderfälle wie Kurzarbeit, Minijobber auf 603-Euro-Basis oder ein Firmenwagen für die Geschäftsführung hinzu, potenziert sich die Komplexität schnell. Wer hier ohne Fachwissen agiert, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall eine unangenehme Betriebsprüfung.
Enge gesetzliche Fristen
Steuerliche Fristen sind in Deutschland streng geregelt. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist in der Regel bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, Lohnsteueranmeldungen folgen einem ähnlichen Rhythmus. Wer diese Termine als Unternehmer neben dem Tagesgeschäft im Kopf behalten und fristgerecht erledigen muss, verliert wertvolle Zeit, die im operativen Geschäft fehlt. Genau hier setzt die Überlegung an, ob ein Steuerberater oder ein spezialisierter Dienstleister diese Aufgaben nicht zuverlässiger und günstiger übernehmen kann.
Brauche ich als Unternehmer oder Selbstständiger einen Steuerberater?
Dazu gehört in erster Linie zu wissen, welche Steuerarten bei der Ausübung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit überhaupt zu leisten sind. Vor allem Existenzgründern ist das zu Beginn oft nicht klar. Eine steuerrechtliche Beratung lohnt sich daher schon vor Eröffnung des eigenen Betriebs oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Da es auch für Unternehmer oder Selbstständige keine Pflicht zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters gibt, sollte die Frage nach der Nutzung seiner Dienste vor allem aus praktischer Sicht gesehen werden – welchen Nutzen ein Steuerberater bringen kann. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
- Können Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer die eigenen Steuern selbst in die Hand nehmen?
- Verfügen Sie selbst über das fachliche Wissen im Steuerrecht, um die eigene Buchhaltung, den Jahresabschluss und/oder die eigene Steuererklärung fehlerfrei an das Finanzamt zu übermitteln?
- Haben Sie die nötige Zeit, um sich selbst um die korrekte und vollständige Abwicklung der eigenen steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern, oder sind Sie bereit, diese zu investieren?
Letzten Endes steht eine ganz einfache Frage im Vordergrund: Möchten Sie die eigene Zeit und Energie dafür aufwenden, sich selbst um die Steuern zu kümmern, oder investieren Sie diese Zeit lieber gewinnbringend in Ihr eigenes Unternehmen?
Wann ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu nutzen?
Als Kleinunternehmer oder bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit mag das Erledigen der eigenen Steuern noch selbst machbar sein. Der große Vorteil: Es muss keine doppelte Buchführung betrieben und zum Jahresabschluss keine Bilanz aufgestellt werden. Das vereinfacht das gesamte Steuerthema erheblich, wodurch sich selbst steuerrechtliche Laien relativ schnell in die Materie einfinden können.
Der Zeitfaktor
Nichtsdestotrotz muss auch hierbei ein nicht unerheblicher Zeitaufwand investiert werden. In dieser Zeit können Sie Ihr eigentliches Geschäft nicht vorantreiben. Vor allem die am Ende des Jahres aufzustellende Einnahmenüberschussrechnung kostet Zeit, Nerven und Energie.
Das Fachwissen-Risiko
Viele Existenzgründer unterschätzen zudem, wie viel Fachwissen selbst bei vermeintlich einfachen steuerlichen Themen nötig ist – etwa bei der Frage, welche Betriebsausgaben in welcher Höhe absetzbar sind, wie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG korrekt angewendet wird oder wann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich statt vierteljährlich fällig wird. Fehler in diesen Bereichen fallen oft erst bei einer späteren Prüfung auf und können dann mit Zinsen und Verspätungszuschlägen deutlich teurer werden, als eine frühzeitige Beratung gekostet hätte.
Deutlich komplexer wird das Thema Steuern, wenn es sich bei Ihrem Betrieb um ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen handelt. Ob und ab wann das der Fall ist, regelt § 238 HGB. Im HGB finden sich auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Demnach gilt:
- Freiberufler sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie müssen allerdings eine Einnahmenüberschussrechnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres vorlegen. Zu den Freiberuflern gehören beispielsweise Rechtsanwälte oder niedergelassene Ärzte.
- Einzelkaufleute sind dann zur Führung einer Bilanz verpflichtet, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 600.000 Euro oder der Gewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.
- Personengesellschaften sind grundsätzlich bilanzierungspflichtig, allerdings muss die Bilanz nicht veröffentlicht werden. Dazu gehören OHG, GbR, KG sowie die Partnergesellschaft.
- Kapitalgesellschaften sind aufgrund der beschränkten Haftung zur Führung einer Bilanz verpflichtet, die zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss – dazu zählen GmbH, UG, AG, KGaA sowie die Europäische Aktiengesellschaft (SE).
Für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen gelten deutlich weniger strenge Vorschriften als für solche, die der Bilanzierungspflicht unterliegen. Das spart Kosten, Zeit und Aufwand. Dennoch kann sich auch für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen ein Steuerberater lohnen – vor allem, wenn die eigene Zeit und Energie sinnvoller in das Unternehmen investiert werden kann.
Als bilanzierungspflichtiges Unternehmen sollte die Buchführung einem Steuerberater oder einem Lohnbüro überlassen werden. Hier gelten wesentlich strengere Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Fehler, selbst aus Unwissenheit, können sehr teuer werden. Als bilanzierungspflichtiges Unternehmen muss ein kompletter Jahresabschluss erstellt werden, bestehend aus:
- einer Bilanz,
- einer Gewinn- und Verlustrechnung,
- einem Anhang mit Erläuterungen und aktuellem Lagebericht.
Brauchen Angestellte oder Studierende einen Steuerberater?
Da weder bei Angestellten noch bei Studierenden generell eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung besteht, geben viele diese auch nicht ab. Nur weil Sie es nicht müssen, heißt das aber nicht, dass Sie dadurch keine Vorteile haben – im Gegenteil.
Steuerberater: Wann ist es für Arbeitnehmende sinnvoll?
- Grundsätzlich keine Pflicht: Als durchschnittlicher Arbeitnehmer fällt einmal im Jahr die klassische Einkommensteuererklärung an. Hier gilt jedoch die Einschränkung, dass Sie in den meisten Fällen gar nicht dazu verpflichtet sind, da das Finanzamt für Sie einen Pauschalsteuersatz festlegt und Ihre Lohnsteuerabzüge diesen decken sollen.
- Freiwillige Abgabe lohnt sich oft: Wenn Sie nun aber in einem Kalenderjahr viele Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu verzeichnen hatten, sollten Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben – ansonsten verlieren Sie bares Geld. Keine Sorge: Nur weil Sie einmal eine Einkommensteuererklärung abgeben, sind Sie anschließend nicht dauerhaft dazu verpflichtet.
Für Arbeitnehmer, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, lohnt sich oft schon ein kurzer Blick auf typische Werbungskosten: Fahrten zur Arbeitsstätte, Fortbildungen, Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder ein beruflich genutztes Homeoffice können die Steuerlast spürbar senken. Wer unsicher ist, ob sich der Aufwand einer Steuererklärung überhaupt lohnt, kann sich vorab von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eine grobe Einschätzung geben lassen – oft zeigt sich schon im Erstgespräch, ob eine nennenswerte Erstattung zu erwarten ist.
Steuerberater: Wann ist es für Studierende sinnvoll?
Auf vielen Plattformen wird geworben: Steuererklärungen für Studierende. Aber gibt es da auf den ersten Blick nicht viel, was man steuerlich geltend machen kann, weil man ja noch keine Steuern zahlt? Nicht ganz.
- Verlustvortrag in der Erstausbildung: Wer sich in einer Erstausbildung befindet – dazu zählt auch das Erststudium – kann einen Verlustvortrag angeben und somit für mehrere Jahre rückwirkend seine Steuererklärungen abgeben. Das kann für viele Studierende gerade dann zur Belastung werden, wenn sie vorher noch nie eine Steuererklärung abgeben mussten. Was ist alles zu berücksichtigen? Welche Belege und Angaben werden benötigt? Dabei können ein Steuerberater oder entsprechende Anlaufstellen helfen. Meist ist dies als einmaliger Aufwand zu verstehen.
- Minijob oder Werkstudent parallel zum Studium: Wer parallel zum Studium bereits in einem Minijob oder als Werkstudent arbeitet, sollte zudem im Blick behalten, wie sich mehrere Beschäftigungsverhältnisse steuerlich auswirken. Bei zwei parallelen Minijobs etwa wird nur der erste bis zur aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich pauschal versteuert, jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und regulär nach Steuerklasse versteuert. Wer das nicht weiß, erlebt bei der ersten eigenen Steuererklärung schnell eine unangenehme Überraschung – ein weiterer guter Grund, sich frühzeitig fachkundig beraten zu lassen.
Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater
Die Beauftragung eines Steuerberaters bringt zwar erhöhte Kosten mit sich, allerdings liegen die Vorteile ebenso klar auf der Hand:
Weniger Steuerlast, weniger Rückfragen
Mögliche Reduktion der Steuerlast durch professionelle Gestaltung sowie deutlich weniger Rückfragen seitens des Finanzamts, weil Unterlagen von Anfang an korrekt eingereicht werden.
Rechts- und Planungssicherheit
Jederzeit aktuelle Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten sowie Planungssicherheit im Unternehmen durch eine korrekte, nachvollziehbare Buchführung.
Rechnen Sie nach: Was kostet Ihre Lohnabrechnung heute?
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KOSTENRECHNER
Was würden Sie bei Lohnhelden sparen?
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Ab 40 Mitarbeitenden: Lohnbuchhalter als Vollstelle (Gehalt + Sozialabgaben + Software), typisch ca. 2.300 €/Monat.
Steuerberater: Marktpreise gem. § 34 StBVV, 12–22 €/MA/Monat + Grundgebühr. Eigener Buchhalter: bis 39 MA auf Teilzeitbasis, ab 40 MA als Vollstelle inkl. Gehalt, Sozialabgaben & Software (ca. 2.300 €/Monat). Lohnhelden-Preise zzgl. MwSt. Individuelle Angebote für 50+ MA auf Anfrage. Unverbindliche Beispielrechnung.
STBVV-KOSTENRECHNER
Was kostet Lohnabrechnung beim Steuerberater?
Nach § 34 StBVV sind je Arbeitnehmer und Monat marktüblich etwa 5–25 € fällig. Vergleichen Sie selbst:
10 Mitarbeiter
16 € je AN
Steuerberater-Gebühren variieren je nach Kanzlei und Aufwand; zusätzlich fallen oft Grundgebühren an. Lohnhelden-Preise zzgl. MwSt. Festpreis-Angebot anfordern.
Was macht ein Steuerberater?
Der Steuerberater gehört zu den freien Berufen und fällt unter die klassischen Kammerberufe. Das bedeutet, dass der berufsrechtliche Zugang besonders strengen Regeln unterliegt und nur Personen, welche diese Zugangsvoraussetzungen nachweislich erfüllt haben, die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Steuerberater" als Berufstitel führen dürfen.
Steuerberater übernehmen nicht nur die Beratung ihrer Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, sondern vertreten diese auch vor der Finanzverwaltung und gegebenenfalls vor den Finanzgerichten. Als Mitglied der freien Berufe unterliegen Steuerberater nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung, sondern den Regelungen im Steuerberatungsgesetz (StBerG). Hierunter fallen neben den Steuerberatern auch:
- Steuerbevollmächtigte
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Vereidigte Buchprüfer
- Lohnsteuerhilfevereine
Steuerberater gelten nach § 32 Abs. 2 StBerG rechtlich als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Damit gelten sie als gleichrangig und gleichberechtigt gegenüber anderen Organen der Rechtspflege wie zum Beispiel Rechtsanwälten. Das Berufsbild des Steuerberaters ist, ähnlich dem des Rechtsanwalts, vorrangig auf die persönlichen und berufsspezifischen Leistungen ausgerichtet und weniger auf die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile.
Insbesondere die unabhängige und unparteiliche Hilfeleistung in Steuerfragen gilt als die wichtigste den steuerberatenden Berufen übertragene Aufgabe. Die Steuerberatung zählt rechtlich zur Rechtsberatung, wodurch Steuerberater insbesondere der Pflege des Steuerrechts dienen, das als wichtiges Gemeinschaftsgut gilt. Die Tätigkeit als Steuerberater muss dabei nach § 57 Abs. 1 StBerG folgendermaßen ausgeübt werden:
- Unabhängig
- Eigenverantwortlich
- Gewissenhaft
- Verschwiegen
- Unter Verzicht auf berufswidrige Werbung
Die Tätigkeit als Steuerberater bedarf einer entsprechenden Zulassung. Deren Erlangung ist im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung explizit geregelt. Als berufsständische Vertretung organisiert sind Steuerberater in den jeweiligen Steuerberaterkammern, die unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammengeschlossen sind.
Geschichte des Berufs der Steuerberater
Gesetzlich geregelt wurde die Tätigkeit des Steuerberaters erstmals mit der Reichsabgabenordnung von 1919. Zuvor legte lediglich die gültige Gewerbeordnung fest, wer und inwieweit beratende Tätigkeiten in Steuersachen angeboten werden durften. Im Grunde konnte das jeder tun und sich dementsprechend auch als Steuerberater bezeichnen – meist waren es Juristen, Anwälte oder Notare, die in dieser Zeit steuerberatende Tätigkeiten anboten.
| Jahr | Meilenstein |
|---|---|
| 1919 | Reichsabgabenordnung: In § 88 wird erstmals die gesetzlich verankerte Möglichkeit geschaffen, sich als Steuerpflichtiger von einem für Steuersachen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Begriff „Steuerberater" wird noch nicht verwendet. Die Finanzämter der Länder dürfen Bevollmächtigte zulassen oder abweisen, wobei Notare und Rechtsanwälte als steuerlich Bevollmächtigte nicht abgewiesen werden können – diese Regelung gilt bis heute. |
| 1933 | „Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern": Erste rechtliche Erwähnung des Begriffs „Steuerberater" und erste Zulassungsvoraussetzungen. Eine Prüfungspflicht gibt es noch nicht; die Finanzämter können die Erlaubnis zur „uneingeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen" auf Antrag erteilen. |
| 1935–1941 | Konkrete Zulassungsvoraussetzungen wie ein Hochschulabschluss in Volks- oder Betriebswirtschaftslehre sowie eine Prüfungsordnung werden gesetzlich verankert. |
| 1961 | „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz)": Schafft das heute gültige Berufsrecht des Steuerberaters. |
| 1972 | Durch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden die vorher getrennten Berufe des Steuerbevollmächtigten und des Steuerberaters unter der geschützten Bezeichnung „Steuerberater" vereint. |
| Seither | Mit zunehmender Digitalisierung der Wirtschaft und immer komplexeren steuerrechtlichen Regelungen – etwa im internationalen Steuerrecht oder bei der Umsatzsteuer im europäischen Binnenmarkt – wächst das Anforderungsprofil an Steuerberater deutlich weiter. |
Gleichzeitig hat sich auch das Berufsbild ausdifferenziert: Neben klassischen Einzelkanzleien haben sich große, überregional tätige Steuerberatungsgesellschaften etabliert, die sich oft auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen spezialisieren. Diese Entwicklung erleichtert es Unternehmern grundsätzlich, einen zur eigenen Situation passenden Steuerberater zu finden – erschwert gleichzeitig aber auch die Auswahl, da das Angebot entsprechend groß und unübersichtlich geworden ist. Umso wichtiger ist es, sich bei der Auswahl nicht allein auf den ersten Eindruck oder den nächstgelegenen Standort zu verlassen, sondern gezielt nach Erfahrung mit der eigenen Branche und Unternehmensgröße zu fragen.
Tätigkeiten des Steuerberaters
Die Hauptaufgabe des Steuerberaters ist die Beratung und Vertretung der Mandanten in steuerrechtlichen Angelegenheiten sowie die Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen. Daneben können auch folgende Aufgaben zum Tätigkeitsgebiet gehören:
- Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen
- Vorausschauende Beratung und optimale Steuergestaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Buchführung
- Überprüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung der Mandanten in Streitfällen gegenüber Finanzamt oder Finanzgerichten
Für Steuerberater nicht zulässig sind hingegen die Beratung auf anderen Rechtsgebieten außerhalb des Steuerrechts sowie die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen.
Bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben kann sich der Steuerberater von fachkundigem Personal unterstützen lassen und muss diese nicht vollständig selbst ausführen. Zu dem berechtigten fachkundigen Personal gehören beispielsweise Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und ähnliche, aufgrund ihrer Ausbildung befähigte Personen. Dabei ist stets zu beachten, dass die unterstützenden Mitarbeiter ausschließlich unter fachlicher Aufsicht und weisungsgebunden gegenüber dem beruflich verantwortlichen Steuerberater tätig sind.
Unterschieden werden können die Tätigkeiten des Steuerberaters in Beratung zur Steuerdeklaration, zur Steuerrechtsdurchsetzung, zur Steuergestaltung, zu betriebswirtschaftlichen Fragen sowie freiwillige Prüfungen und sonstige Aufgaben. Im Einzelnen gehören dazu:
Beratung in Fragen der Steuerdeklaration bzw. Steuererklärung:
- Führung der Buchhaltung für gewerbliche oder der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Einnahmenüberschussrechnungen sowie Steuererklärungen
- Formulierung von Erläuterungen zum Jahresabschluss sowie von Vorschlägen für Anhänge und Lageberichte von Kapitalgesellschaften
Beratung in Fragen der Durchsetzung des Steuerrechts:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden
- Vertretung von Mandanten vor Zollbehörden und Finanzämtern
- Vertretung der Mandanten in finanzgerichtlichen Verfahren, Steuerstrafsachen, Bußgeldverfahren und Abgabenangelegenheiten
- Beratung und Vertretung bei steuerrechtlichen Selbstanzeigen
Beratung in Fragen der Steuergestaltung:
- Beratung zur Minimierung der Steuerlast
- Beratung im nationalen und internationalen Steuerrecht
- Beratung im Zuge von Unternehmensgründungen oder -umgestaltungen
- Beratung in privaten Steuersachen sowie im Rahmen von Nachfolgeregelungen
- Beratung im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht
Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen:
- Erstellung von Wirtschaftlichkeits- sowie Kosten-Nutzen-Rechnungen bei Investitionsentscheidungen
- Rechnungslegung und Finanzcontrolling
- Beratung in der unternehmerischen Finanzplanung sowie der Kredit- und Finanzierungsplanung
- Beratung in betriebswirtschaftlichen Organisationsfragen, wie beispielsweise der Personalorganisation und -planung
Durchführung freiwilliger Prüfungen:
- Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen, sofern keine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben ist
- Überprüfung der Rechts- und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- Prüfung der durch das Unternehmen erstellten Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Anhänge und Lageberichte
Sonstige Aufgaben des Steuerberaters:
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Vermittlern von Finanzanlagen nach § 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung
- Aktienrechtliche Gründungsprüfung
- Ausstellung von Bescheinigungen nach steuerrechtlichen Vorgaben
- Übernahme von Aufgaben als unabhängiger Gutachter in straf-, zivil-, verwaltungsrechtlichen und Insolvenzverfahren
- Treuhändische Aufgaben als Vermögensverwalter, Nachlasspfleger und -verwalter, Vormund, Liquidator oder Testamentsvollstrecker

Haftung von Steuerberatern
Beauftragen Sie einen Steuerberater, so schuldet dieser Ihnen eine nicht nur umfassende, sondern auch korrekte Beratung. Das Hauptaugenmerk liegt bei der Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere darin, Sie als Auftraggeber vor möglichem Schaden zu bewahren. Der von Ihnen beauftragte Steuerberater muss Sie durch seine Beratung in die Lage versetzen, Ihre Rechte und Interessen eigenverantwortlich wahrnehmen zu können und mit dem Wissen der steuerrechtlichen Beratung mögliche Fehlentscheidungen zu vermeiden.
- Haftung gegenüber dem Auftraggeber: Dennoch können auch einem Steuerberater Fehler unterlaufen, die für Sie als Auftraggeber unter Umständen sehr teuer werden können. Für solche Fälle haften Steuerberater gegenüber ihren Auftraggebern. Um möglichen finanziellen Forderungen aus einem Haftungsanspruch nachkommen zu können, müssen Steuerberater gemäß §§ 67, 72 Abs. 1 StBerG über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsschutz die ausgeführten Tätigkeiten umfasst.
- Gesetzliche Mindestdeckung: Für den Einzelfall müssen es mindestens 250.000 Euro sein, die Jahreshöchstsumme muss mindestens 1.000.000 Euro betragen. Das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine Zugangsvoraussetzung zur Bestellung als Steuerberater und so lange erforderlich, wie diese Person als Steuerberater berufen ist – selbst wenn der Beruf vorübergehend nicht aktiv ausgeübt wird.
- Angestellte Steuerberater: Sie sind über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert und benötigen daher keine eigene.
Wer darf als Steuerberater arbeiten?
Der Beruf des Steuerberaters ist gepflastert mit vielfältigen Anforderungen: über Ausbildung, Studium und Berufserfahrung bis hin zur Weiterbildung, um eine Examensprüfung zum Steuerberater abzulegen. Sie können sich also sicher sein: Wenn Sie Ihre steuerlichen Belange in die Hände eines Steuerberaters geben, weiß dieser, wovon er spricht.
Viele Wege führen nach Rom
Wer Steuerberater werden möchte, sollte das schon früh im eigenen Werdegang einplanen. Je nach eingeschlagenem Weg kann das 5 bis 18 Jahre dauern. Die Grundsatzentscheidung fällt bereits mit dem Schulabschluss. Zusammengefasst bedeutet das die Erfüllung folgender Voraussetzungen, um an einer Weiterbildung zum Steuerberater teilzunehmen:
- Weg 1: Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte/r – dreijährige kaufmännische Ausbildung vor der IHK.
- Weg 2: Abgeschlossene Aufstiegsfortbildung Steuerfachwirt – baut auf der Ausbildung auf und umfasst 2 bis 4 Jahre Dauer.
- Weg 3: Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften – zwischen 6 (Bachelor) und 10 (Master) Regelsemester, also mindestens 5 Jahre.
Weiterbildung zum Steuerberater
Die Ausbildung zum Steuerberater ist keine Berufsausbildung, sondern eine klassische Weiterbildung, die auf die Berufsprüfung der Steuerberaterkammer vorbereitet. Sie baut auf bereits vorhandene berufliche Qualifikationen auf.
- Voraussetzung: Interessierte brauchen eine komplette Berufsausbildung, zum Beispiel als Steuerfachangestellte, oder ein Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften. Auch Steuerfachleute können Steuerberater werden. Das Studienangebot ist breit gefächert und reicht von Vollzeitseminaren bis hin zu berufsbegleitenden Studiengängen oder Fernstudium.
- Prüfung: Um zum Steuerberater zu werden, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie über eine ausreichende Ausbildung oder ein entsprechendes Diplom mit entsprechender Praxiszeit verfügen. Diese hohen Anforderungen haben einen guten Grund: Steuerberater sind Menschen mit besonderem Vertrauen und einem Job, der höchstes Know-how erfordert, denn schlechte Beratung kann fatale Folgen haben.
- Berufserfahrung: Neben der Berufs- oder akademischen Ausbildung zählt auch die Berufserfahrung: Bei einer Ausbildung als Berufsabschluss müssen 10 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, bei einem Studium oder bereits absolvierter Prüfung zum Steuerfachwirt sind es nur noch 3 Jahre.
Die Persönlichkeit ist entscheidend
Diese formalen Voraussetzungen können Sie nur erfüllen, wenn Sie auch einige persönliche Voraussetzungen mitbringen, da Sie sonst in diesem Job wahrscheinlich nicht glücklich werden:
Freude am Umgang mit Zahlen
Fast kein anderer Beruf erfordert einen so dezidierten Umgang mit Kennzahlen. Sie sollten also Freude daran haben.
Unternehmerisches Denken
Sie sollten wissen, wie eine Volkswirtschaft funktioniert, betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben und stets auf dem Laufenden bleiben.
Interesse an Recht und Steuern
Sie lesen Rechtsprechungen und interessieren sich für die neuesten Debatten – dann sind Sie für den Beruf gemacht.
Eine „weiße Weste"
Wer für das Geld von Privatpersonen und Unternehmen verantwortlich ist, sollte ein Saubermann-Image haben. Vorstrafen oder ein schlechter Ruf sind nicht tragbar.
Akkuratesse
Genauigkeit und der Blick für das Wesentliche sind entscheidend für zufriedene Kunden, die den Steuerberater über das Eingesparte bezahlen.
Servicekultur
Nur wer seine Klienten gut berät und ein gutes Gefühl hinterlässt, wird auch dauerhaft beauftragt.
Nicht zuletzt gehört auch die Aufgeschlossenheit gegenüber der Digitalisierung dazu: Steuerkanzleien arbeiten meist hochmodern – der Beruf zählt zu den am stärksten digitalisierten überhaupt. Wer als Steuerberater arbeitet, sollte affin im Umgang mit Rechnern, Software und Cloud-Lösungen sein.
Wie finde ich einen guten Steuerberater?
Die Steuergesetzgebung in Deutschland erscheint vor allem für Laien oft sehr kompliziert und undurchsichtig. Insbesondere für Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder Freelancer ist es daher ratsam, sich in Steuerangelegenheiten von einem guten Steuerberater beraten zu lassen. So können nicht nur eigene zeitliche Ressourcen geschont, sondern auch möglicherweise teure Fehler von vornherein vermieden werden.
Was ein guter Steuerberater können muss
Das Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters kann sehr breit gefächert sein, doch nicht jeder Steuerberater ist in jedem Aufgabengebiet fachlich ausreichend aufgestellt.
Fachliche Spezialisierung
Während große Steuerberatungsgesellschaften mit vielen angestellten Steuerberatern meist das gesamte Spektrum abdecken können, haben sich vor allem kleinere selbstständige Steuerberater auf einen oder mehrere Teilbereiche spezialisiert. Wichtig ist, dass der gewählte Steuerberater fachlich in der Lage ist, die von Ihnen benötigten Kompetenzen mitzubringen. Betreiben Sie beispielsweise ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen und möchten die Buchführung Ihrem Steuerberater überlassen, ist es wenig ratsam, diese Aufgabe einem auf Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen spezialisierten Steuerberater anzuvertrauen.
Vertrauensverhältnis
Gleichzeitig spielt Vertrauen eine besonders wichtige Rolle im Verhältnis zwischen Ihnen als Auftraggeber und Ihrem Steuerberater. Ganz gleich, ob als Unternehmer oder Privatperson: Ihrem Steuerberater müssen Sie Ihre sensibelsten Finanzdaten anvertrauen können. Vom Gesetz her ist zwar jeder Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet, dennoch kommt es oft auf ein wichtiges Bauchgefühl an, um ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Was einen guten Steuerberater ausmacht
Neben dem Bauchgefühl zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses gibt es weitere wichtige Punkte, anhand derer Sie erkennen können, ob Sie beim gewählten Steuerberater in guten Händen sind:
- Ausreichend Zeit: Ein guter Steuerberater nimmt sich für Sie als Mandanten ausreichend Zeit, insbesondere in den ersten Gesprächen, um Ihre persönlichen steuerlichen Zielsetzungen, mögliche Fragen und aktuelle Probleme kennenzulernen.
- Aufmerksamkeit: Ihr Steuerberater erkennt eventuell aufkommende steuerliche Möglichkeiten für Ihren Vorteil, weist Sie darauf hin und betrachtet auch Änderungen im Steuerrecht immer in Ihrem Interesse.
- Aktive Kommunikation: Ein guter Steuerberater übernimmt nicht einfach stillschweigend sämtliche Aufgaben, sondern weist Sie zum Beispiel darauf hin, dass Sie durch das Übernehmen von Routineaufgaben wie dem Sortieren von Belegen Kosten einsparen könnten.
- Faire Abrechnung: Zu einer guten Geschäftsbeziehung gehört eine faire Abrechnung – ohne dass jedes noch so kurze Telefonat separat berechnet wird.
- Übersichtliche Kosten: Die in Rechnung gestellten Leistungen werden transparent dargestellt und gegebenenfalls erläutert, sodass Sie wissen, wofür Sie zahlen.
- Verständliche Sprache: Ein guter Steuerberater erläutert komplexes Spezialwissen einfach und ohne unnötige Fachbegriffe.
- Flexibilität und Offenheit: Ihr Steuerberater reagiert bei Anliegen zügig und zeigt Ihnen im Idealfall mehrere Handlungsoptionen auf.
So können Sie den richtigen Steuerberater finden
In Deutschland sind mittlerweile deutlich über 90.000 Steuerberater bei der Bundessteuerberaterkammer erfasst – Tendenz seit Jahren steigend. Das allein beschreibt den wachsenden Bedarf an steuerrechtlicher Beratung. Um aus dieser Masse einen guten und für sich passenden Steuerberater zu finden, gibt es verschiedene Wege.
Bevor Sie sich auf die Suche machen, sollten Sie zunächst die eigenen Ansprüche klären: Welche Aufgaben wollen Sie an den Steuerberater abgeben? Was ist Ihnen persönlich im Kontakt wichtig? Es gibt beispielsweise Steuerberater, die auf bestimmte Tätigkeitsbereiche, Unternehmensformen oder Branchen spezialisiert sind.
Empfehlungen von Freunden und Bekannten
Mundpropaganda ist auch heute noch die wohl effektivste Form der Werbung. Steuern sind ein Thema, mit dem sich nahezu jeder beschäftigen muss – nutzen Sie die Erfahrung Ihres Umfelds und fragen Sie aktiv nach Empfehlungen. Bedenken Sie dabei, dass auch Bekannte andere Anforderungen an einen guten Steuerberater haben können als Sie selbst.
Steuerberater in der Nähe aufsuchen
In nahezu jeder Region gibt es mindestens einen Steuerberater. Ein erstes Beratungsgespräch vor Ort zeigt, ob die Chemie stimmt. Vorteil: kurze Wege für persönliche Termine. Möglicher Nachteil: Der bequemste ist nicht immer der fachlich beste für Ihre Anforderungen.
Spezielle Suchdienste für Steuerberater: Um einen geeigneten Steuerberater zu finden, können Sie neben der allgemeinen Suche im Internet auch spezielle Suchdienste nutzen. So lässt sich beispielsweise direkt über die Website der Bundessteuerberaterkammer eine Suche in Ihrer Region starten. Alternativ gelangen Sie über die bundesweite Dachorganisation auch auf die Seiten der einzelnen regionalen Steuerberaterkammern. Die meisten Steuerberater sind zusätzlich im Deutschen Steuerberaterverband organisiert; auch über den Verband lassen sich Mitglieder suchen. Zusätzlich können geeignete Steuerberater über das amtliche Steuerberaterverzeichnis gefunden werden. Auch Lohnsteuerhilfevereine, die in nahezu jeder Region aktiv sind, unterhalten meist gute Kontakte zu niedergelassenen Steuerberatern und können auf der Suche hilfreich sein.
Der digitale Ablauf mit dem Steuerberater
Moderne Steuerkanzleien arbeiten heute fast ausschließlich digital. Der grundlegende Ablauf lässt sich in wenigen Schritten zusammenfassen:
- Belegerfassung: Belege werden gescannt oder per App fotografiert und in ein digitales System wie DATEV hochgeladen, dort automatisiert vorkontiert, vom Steuerberater geprüft und schließlich zur Erstellung der Steuererklärung oder des Jahresabschlusses genutzt. Am Ende steht die Freigabe durch den Mandanten, bevor die Unterlagen ans Finanzamt übermittelt werden.
- Zeitersparnis auf beiden Seiten: Der Mandant muss keine Ordner mehr physisch vorbeibringen, der Steuerberater kann Rückfragen direkt im System dokumentieren, und beide Seiten haben jederzeit einen aktuellen Überblick über den Bearbeitungsstand. Wer einen Steuerberater sucht, sollte daher auch prüfen, wie weit die jeweilige Kanzlei digitalisiert ist – das beschleunigt die Zusammenarbeit erheblich und reduziert häufig auch den Abrechnungsaufwand, da weniger manuelle Nacharbeit anfällt.
- Digitalisierung auch bei der Lohnabrechnung: Stammdaten, Bewegungsdaten und Abrechnungsergebnisse werden heute in aller Regel über sichere Online-Portale ausgetauscht statt per Post oder Fax. Mitarbeiter können ihre Gehaltsabrechnungen direkt herunterladen, Personalverantwortliche behalten per Fernzugriff den Überblick über alle Auswertungen. Genau diesen Standard setzt auch Lohnhelden bei der Zusammenarbeit mit seinen Kunden um.
Fragen, die Sie vor der Beauftragung klären sollten
Bevor Sie sich für einen Steuerberater entscheiden, lohnt sich ein strukturiertes Erstgespräch. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei, den Anbieter besser einzuschätzen und spätere Missverständnisse zu vermeiden:
- Wie viel Erfahrung hat die Kanzlei mit Unternehmen meiner Größe und Branche?
- Wie und wie schnell erfolgt die Kommunikation bei Rückfragen – per Telefon, E-Mail oder über ein Online-Portal?
- Wer ist mein fester Ansprechpartner, und wie wird eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit sichergestellt?
- Wie wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehandhabt – intern in der Kanzlei oder über einen externen Partner?
- Wie transparent werden die Kosten im Vorfeld kommuniziert, und gibt es eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 4 StBVV?
- Welche digitalen Tools setzt die Kanzlei ein, und wie einfach ist der Belegaustausch für mich als Mandant?
Wer diese Fragen schon im Erstgespräch stellt, bekommt ein deutlich klareres Bild davon, ob die Chemie stimmt und ob der Steuerberater tatsächlich zu den eigenen Anforderungen passt. Gerade die Frage nach der Lohnabrechnung ist dabei aufschlussreich: Antwortet die Kanzlei ausweichend oder verweist auf hohe Zusatzkosten pro Mitarbeiter, lohnt sich der parallele Blick auf ein spezialisiertes Lohnbüro.
Spezielle Steuerberater finden
Grundsätzlich sind Suchdienste und Empfehlungen von Bekannten gute Wege, um den passenden Steuerberater zu finden. Zu beachten ist dabei, dass der gewählte Steuerberater auch die eigenen Anforderungen erfüllen kann und zum eigenen Unternehmen passt. Bestimmte Branchen, Rechtsformen oder steuerrechtliche Besonderheiten stellen besondere Ansprüche:
- Für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe: Diese Berufsgruppen müssen nicht nur über medizinisches Fachwissen verfügen, sondern auch korrekte Abrechnungen gegenüber Krankenkassen und Patienten erstellen können. Für viele Mediziner lohnt es sich daher besonders, dieses komplexe Thema an einen spezialisierten Steuerberater auszulagern. Seit 2008 können sich Steuerberater offiziell auf bestimmte Themenbereiche und Branchen spezialisieren und diese mit Zertifizierungen bestätigen lassen. Achten Sie auf die Zertifizierung „Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)" – sie belegt, dass der Steuerberater jedes Jahr mindestens 10 Weiterbildungsstunden in diesem Bereich absolviert und alle drei Jahre eine Prüfung ablegt.
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Land- und Forstwirte unterliegen steuerlichen Sonderregelungen, die stetig aktualisiert werden. Vom Ackerbauern über den Schweinezüchter bis zum Forstbetrieb stellt jedes Unternehmen unterschiedliche Anforderungen. Ein für einen landwirtschaftlichen Betrieb ausgewählter Steuerberater sollte die geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" vorweisen können – ein Titel, der nur durch eine spezielle Prüfung erworben wird.
- Für Existenzgründer und Start-ups: Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht nicht nur eine gute Geschäftsidee, sondern auch einen funktionierenden Businessplan. Von der Wahl der passenden Rechtsform über die Unterstützung bei Genehmigungen und Behördengängen bis zur betriebswirtschaftlichen Finanzierungsplanung kann ein auf Existenzgründer spezialisierter Steuerberater von Beginn an für rechtlich sicheres Fahrwasser sorgen.
Lohnabrechnung zuverlässig ausgelagert
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Was kostet ein Steuerberater?
Für eine gute Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist die Höhe der berechneten Honorare nicht unbedingt ausschlaggebend. Eine bekannte Studie zur Zusammenarbeit von Steuerberatern und Mandanten zeigt: Zwar sehen knapp die Hälfte der Mandanten günstige Honorare als wichtigen Punkt für die Zusammenarbeit an, andere Punkte wie Qualifikation, Erreichbarkeit und das Vertrauensverhältnis werden aber als deutlich wichtiger eingeschätzt.
Dabei kann nicht jeder Steuerberater seine Gebühren völlig frei festlegen. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt den Rahmen für die Höhe der Honorare gesetzlich fest. Innerhalb dieser Richtlinien hat jeder Steuerberater einen gewissen Ermessensspielraum. Entscheidend für die tatsächliche Höhe des Honorars ist der von ihm angesetzte Faktor, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr multipliziert wird – dieser richtet sich nach der Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwands. Mit etwas eigener Vorarbeit, etwa vorsortierten Belegen, können Sie die Gesamtkosten für den Steuerberater selbst senken.
Steuerberater Kosten und Gebühren
Der Gebührenrahmen für Steuerberater ist in der StBVV gesetzlich festgelegt. Für die entsprechenden Leistungen finden sich die ansetzbaren Gebühren in den Anlagen des Gesetzes. Diese gliedern sich in:
- Anlage 1 – Tabelle A (für Beratungsleistungen)
- Anlage 2 – Tabelle B (für Abschlussleistungen)
- Anlage 3 – Tabelle C (für Buchführungsleistungen)
- Anlage 4 – Tabelle D (für landwirtschaftliche Betriebe)
Die Höhe der im Einzelfall anzusetzenden Gebühr richtet sich stets nach dem Gegenstandswert. Die anwendbaren Faktoren zur Ermittlung der abzurechnenden Gebühren sowie die Gebühren für Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sind in den einzelnen Paragrafen der StBVV geregelt.
Gängige Leistungen und Abrechnungen von Steuerberatern anhand von Beispielen erklärt:
Finanzbuchhaltung
Für die Buchführung und das Kontieren von Belegen kann nach § 33 Abs. 1 StBVV (Tabelle C) ein Faktor von 2/10 bis 12/10 angesetzt werden. Bei monatlichen Einnahmen von 50.000 Euro beträgt die volle Gebühr nach Tabelle C 130 Euro – der Steuerberater kann also je nach Aufwand monatlich zwischen 26 Euro und 156 Euro berechnen.
Einkommensteuererklärung
Nach Tabelle A gilt bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro ein voller Gebührensatz von 1.230 Euro. Nach § 24 Abs. 1 StBVV darf ein Faktor von 1/10 bis 6/10 berechnet werden – die Gebühr liegt also zwischen 123 Euro und 738 Euro, üblich ist die mittlere Gebühr von rund 430 Euro.
Einnahmenüberschussrechnung
Bei Einnahmen von 100.000 Euro beträgt die volle Gebühr nach Tabelle B 348 Euro. Gemäß § 25 Abs. 1 StBVV ist ein Faktor von 5/10 bis 30/10 möglich – macht 174 Euro bis 1.044 Euro, je nach Aufwand.
Anhand der Steuerberatervergütungsverordnung können Sie bereits im Vorfeld eine ungefähre Abschätzung der auf Sie zukommenden Kosten vornehmen. Im Internet finden sich auch zahlreiche kostenlose Berechnungsprogramme, die eigene Berechnungen vereinfachen. Gleichzeitig können Sie anhand der gesetzlich vorgegebenen Werte die Rechnung Ihres Steuerberaters überprüfen: Liegen die abgerechneten Werte über den üblicherweise angewendeten Mittelwerten, sollten Sie auf eine Erklärung bestehen.
Beispielrechnung: Steuerberaterkosten für ein kleines Unternehmen
Um die Größenordnung greifbar zu machen, hilft ein durchgerechnetes Beispiel: Ein nicht bilanzierungspflichtiges Unternehmen mit 60.000 Euro Jahresumsatz lässt Finanzbuchhaltung, Einnahmenüberschussrechnung und Einkommensteuererklärung vom Steuerberater erstellen. Je nach Aufwand und angesetztem Faktor kommen dabei häufig Jahresgesamtkosten im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich zusammen – zusammengesetzt aus der monatlichen Buchführungsgebühr, der Gebühr für die Einnahmenüberschussrechnung zum Jahresende und der Gebühr für die private Einkommensteuererklärung.
Wichtig dabei: Diese Kosten beziehen sich ausschließlich auf die steuerliche Beratung und Erklärung – sobald das Unternehmen eigene Mitarbeiter beschäftigt, kommt die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung als separate Leistung hinzu. Viele Kanzleien berechnen dafür zusätzliche Positionen pro Mitarbeiter und Monat, die schnell ins Gewicht fallen, wenn die Belegschaft wächst oder viele Teilzeit- und Minijobkräfte beschäftigt werden. An dieser Stelle lohnt sich der Vergleich mit einem spezialisierten Lohnbüro besonders deutlich, weil dort die Lohnabrechnung nicht Nebenprodukt, sondern Kerngeschäft ist – entsprechend schlank ist die Kalkulation.
| Kostenblock | Typisch beim Steuerberater | Typisch beim Lohnbüro (Lohnhelden) |
|---|---|---|
| Laufende Lohnabrechnung pro Mitarbeiter | Oft Zeithonorar plus Zusatzpositionen für Meldungen | Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall, alles inklusive |
| Ein- und Austritte | Häufig separate Abrechnungsposition | Im Festpreis enthalten |
| Jahresabschluss & Steuererklärung | Kernleistung, Gebühr nach StBVV | Nicht Bestandteil – bleibt beim Steuerberater |
| Baulohn-Spezialwissen (SOKA-Bau) | Nicht immer vorhanden | Tägliche Routine |
| Kalkulierbarkeit über das Jahr | Schwankend je nach Aufwand | Von Anfang an planbar |
Gründe für erhöhte Honorare aufgrund erhöhten Aufwands finden sich meist in unsortierten Belegen. Durch das Vorsortieren eigener Belege können Sie daher oft Gebühren einsparen. Wenn Sie in Ihrem Betrieb eigenes Personal beschäftigen, können Sie die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung auch von einem Lohnbüro übernehmen lassen – das ist meist günstiger, als diese Aufgabe einem Steuerberater zu übertragen.
Können auch andere Honorare mit dem Steuerberater vereinbart werden?
Grundsätzlich müssen sich Steuerberater bei der Berechnung ihres Honorars an die Steuerberatervergütungsverordnung halten. Allerdings wurde die StBVV 2016 reformiert.
- § 4 StBVV – abweichende Vereinbarung: Der neu hinzugekommene § 4 StBVV erlaubt es Steuerberatern und Mandanten, auch eine andere – höhere oder geringere – als die gesetzlich fixierte Gebühr zu vereinbaren.
- Schriftform Pflicht: Damit diese vom Gesetz abweichenden Gebühren gültig sind, müssen sie zwischen Mandant und Steuerberater schriftlich vereinbart werden. Eine unentgeltliche Steuerberatung ist allerdings nicht erlaubt – das erschließt sich schon aus dem Haftungsrisiko, gegen das sich ein Steuerberater durch eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung absichern muss.
- Stundensatzvereinbarungen: Neben den gesetzlich gültigen Gebührensätzen werden oft auch zusätzliche Stundensatzvereinbarungen angewendet: Nach § 13 StBVV kann diese zwischen 30 Euro und 75 Euro je angefangene halbe Stunde liegen. Zudem gilt die StBVV nur für Steuerberater mit Sitz in Deutschland. Ein beispielsweise in Österreich ansässiger Steuerberater kann ebenfalls deutsche Mandanten beraten und dabei andere Gebühren ansetzen.
So muss die Rechnung eines Steuerberaters aussehen
Zur Abrechnung der steuerrechtlichen Beratung und weiterer Leistungen muss ein Steuerberater immer eine ordentliche Rechnung stellen.
- Pflichtangaben: Darin sind die angesetzten Gebühren und getätigten Auslagen einzeln aufgelistet sowie eine kurze Beschreibung der abgerechneten Tätigkeiten. Außerdem müssen die im Einzelnen angewendeten Vorschriften der Gebührenverordnung angegeben sein, insbesondere der verwendete Faktor.
- Zeitgebühren und Umsatzsteuer: Zeitgebühren, die nach dem gleichen Stundensatz berechnet werden, können zusammengefasst auf der Rechnung erscheinen. Alle erhobenen Gebühren sind Nettobeträge – die gesetzlich gültige Umsatzsteuer kommt noch hinzu.
- Steuerlich absetzbar: Kosten, die für die Tätigkeiten des Steuerberaters entstehen, können als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgesetzt werden – vorausgesetzt, diese Tätigkeiten waren zur Ermittlung der Einkünfte nötig und damit beruflich veranlasst. Ausgenommen sind privat veranlasste Kosten, beispielsweise in der Einkommensteuererklärung das Ausfüllen der Anlage Kind.
Kosten der Steuerberatung zu hoch – was ist zu tun?
Die StBVV lässt jedem Steuerberater bei der Höhe der Gebührenabrechnung einen gewissen Freiraum, da der Faktor entsprechend dem angefallenen Aufwand gewählt werden kann. Dabei kann es vorkommen, dass Sie mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden sind. Im Gegensatz zum Kauf einer mangelhaften Sache darf der zu bezahlende Betrag dennoch nicht einfach eigenmächtig gemindert werden.
Gemäß § 675 BGB handelt es sich bei einem mit einem Steuerberater geschlossenen Vertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag: Der Steuerberater schuldet seinem Mandanten keinen Erfolg, sondern lediglich die vereinbarte Tätigkeit. Trotzdem haben Sie gewisse Möglichkeiten, sich gegen eine ungerechtfertigt hohe Rechnung zur Wehr zu setzen:
- Prüfen Sie die angesetzten Gebühren: Die StBVV legt den Gebührenrahmen gesetzlich fest, woran sich alle in Deutschland ansässigen Steuerberater grundsätzlich halten müssen. Haben Sie den Eindruck, dass deutlich zu hohe Gebühren angesetzt werden, obwohl der Arbeitsaufwand dies nicht rechtfertigt, sollten Sie um eine Erklärung bitten. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie dem Steuerberater das Mandat entziehen.
- Legen Sie Beschwerde ein: Alle Steuerberater in Deutschland sind in der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer organisiert. Sind Sie mit der Leistung nicht zufrieden, können Sie dort Beschwerde einlegen. Die Kammer kann zwar die Korrektheit der Rechnung nicht überprüfen, wohl aber, ob die StBVV korrekt angewendet wurde und der Steuerberater seinen beruflichen Pflichten nachgekommen ist.
- Fordern Sie Schadensersatz: Hat der Steuerberater einen Fehler gemacht, der Ihnen einen finanziellen Schaden zugefügt hat, haben Sie gemäß § 280 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Genau für solche Fälle muss jeder Steuerberater über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Voraussetzung ist, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist, den Sie dem Steuerberater nachweisen können – etwa ein vom Finanzamt verhängter Verspätungszuschlag, weil der Steuerberater eine Frist versäumt hat.
- Wechseln Sie den Steuerberater: In Deutschland gibt es viele Zehntausend Steuerberater – die Auswahl ist groß. Bei der Suche nach einem neuen Steuerberater können Sie bereits im Vorfeld über Kosten und Gebühren sprechen. Prüfen Sie bei der Kündigung eventuell vereinbarte Kündigungsfristen und klären Sie, welche Leistungen bereits erbracht, aber noch nicht abgerechnet wurden, um teure Doppelzahlungen zu vermeiden.
Tipps: Diese Belege helfen Ihrem Steuerberater
Vorbereitung ist das A und O, wenn Sie zwar einen Steuerberater für fachliche Unterstützung und den finalen Abschluss Ihrer Steuererklärung benötigen, aber dafür nicht unnötig viele Sonderkosten bezahlen möchten. Diese lassen sich verhindern, indem Sie Ihrem Steuerberater Arbeit oder Rückfrageschleifen ersparen. Wichtig: Belege werden meist bis zu zwei Jahre nach dem Steuerbescheid beim Steuerberater hinterlegt, falls das Finanzamt sie zur Prüfung anfordert. Mit den folgenden Kniffen schrumpft Ihre Rechnung beim Steuerberater:
Tipp 1: Aufwendungen für Arbeitsmittel
Alles, was Sie im Rahmen Ihres Berufs kaufen, gilt als Arbeitsmittel und kann steuerlich abgesetzt werden – vom neuen Laptop bis zur Arbeitskleidung. Wichtig: Jede Ausgabe unter 800 Euro netto wird direkt im Jahr der Ausgabe verrechnet, alles darüber über mehrere Jahre.
Tipp 2: Bewerbungs- und Fortbildungskosten
Kosten für Bewerbungsfotos, die Anreise zum Vorstellungsgespräch oder das Porto für Bewerbungen per Post können Sie beim Steuerberater angeben – ebenso Kosten für Weiterqualifizierung.
Tipp 3: Beiträge zu Verbänden
Gehören Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einem Berufsverband an, können Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen – hierfür gelten keine Obergrenzen.
Tipp 4: Vorsorgebeiträge
Wer eine Altersvorsorge hat und monatlich einzahlt, kann die Beträge steuerlich absetzen. Sowohl betriebliche Altersvorsorge als auch die Rürup-Rente wirken sich positiv auf die Steuer aus.
Tipp 5: Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aus Investitionen wie Aktien hat einen gleichbleibenden Steuersatz von 25 Prozent. Richten Sie Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank ein, um überflüssige Steuerzahlungen von vornherein zu vermeiden.
Tipp 6: Hochzeit geplant?
Wer heiraten möchte, sollte zumindest die standesamtliche Trauung noch ins laufende Jahr legen, um möglichst viele Vorteile im Rahmen des Ehegattensplittings zu erzielen – die Steuerlast wird für das gesamte Steuerjahr überproportional gesenkt.
Tipp 7: Spenden absetzen
Ab einer Höhe von 300 Euro können Sie Spenden an eingetragene Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen absetzen. Lassen Sie sich stets eine Quittung ausstellen. Bei besonders hohen Spenden lässt sich der Betrag auch auf mehrere Jahre aufteilen.
Tipp 8: Freibetrag für Mehraufwendungen
Für Arbeitnehmende mit überdurchschnittlichen berufsbedingten Ausgaben – etwa einem besonders langen Arbeitsweg oder doppelter Haushaltsführung – lohnt sich die Prüfung zusätzlicher Freibeträge und gegebenenfalls eines Verlustvortrags gemeinsam mit dem Steuerberater.
Steuerberater – eine durchaus sinnvolle Investition
Komplementär statt konkurrierend
Genauso wichtig ist aber die Erkenntnis, dass „Steuerberater" und „Lohnbüro" keine konkurrierenden, sondern komplementäre Dienstleistungen sind. Wer versucht, alle Aufgaben rund um Steuern und Personal bei einem einzigen Anbieter zu bündeln, zahlt in der Praxis häufig für Leistungen, die an anderer Stelle günstiger und mit mehr Fachkompetenz erbracht werden könnten. Die bewusste Trennung – Steuergestaltung und Jahresabschluss beim Steuerberater, laufende Lohnabrechnung beim spezialisierten Lohnbüro – ist deshalb für viele mittelständische Betriebe der wirtschaftlich sinnvollste Weg.
Individueller Kostenvergleich lohnt sich
Am Ende lohnt sich für jedes Unternehmen ein individueller Kostenvergleich: Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie, wie viele Personalbewegungen fallen im Jahr an, und was zahlen Sie aktuell für die Lohnabrechnung – ob als eigene Position beim Steuerberater oder als interner Aufwand? Ein kostenloses, unverbindliches Angebot von Lohnhelden zeigt innerhalb weniger Tage, wie viel sich mit dem Festpreismodell tatsächlich einsparen lässt, ohne dass Sie sich vorab festlegen müssen. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt an – unser Team meldet sich zeitnah mit einer individuellen, kostenlosen und unverbindlichen Einschätzung speziell für Ihren Betrieb und Ihre aktuelle Personalstruktur.
Keine Vorbehaltsaufgabe
Für die reine Lohn- und Gehaltsabrechnung gilt: Diese ist keine Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater. Ein spezialisiertes Lohnbüro erledigt genau diesen Teil oft schneller, günstiger und mit tieferem Spezialwissen – während der Steuerberater sich auf Jahresabschluss, Steuererklärung und Gestaltung konzentriert. Diese Arbeitsteilung ist in der Praxis vielfach bewährt und spart beiden Seiten Zeit und Geld.
Wachstum verändert die Rechnung
Gerade für wachsende Unternehmen lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die eigene Kostenstruktur: Wer vor fünf Jahren mit fünf Mitarbeitern gestartet ist und heute 25 oder 50 Beschäftigte hat, zahlt beim ursprünglich vereinbarten Honorarmodell oft ein Vielfaches der ursprünglichen Kosten – ohne dass sich am Aufwand pro Abrechnung grundsätzlich etwas geändert hätte. Ein Festpreismodell pro Abrechnungsfall skaliert dagegen linear und bleibt transparent nachvollziehbar, unabhängig davon, wie stark das Unternehmen wächst.
Mehr Zeit fürs Kerngeschäft – wir kümmern uns um den Rest
Sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden Sie Fehler. Mit unserem Lohnbüro profitieren Sie von effizienten Prozessen, aktuellen gesetzlichen Kenntnissen und persönlichem Service.
So läuft der Wechsel vom Steuerberater zum Lohnbüro
Der häufigste Einwand gegen einen Wechsel lautet: „Das ist doch sicher kompliziert." In der Praxis ist der Umstieg ein Standardprozess:
- Angebot und Bestandsaufnahme: Sie nennen Mitarbeiterzahl und Besonderheiten, wir kalkulieren den Festpreis – kostenlos und unverbindlich über unser Kontaktformular.
- Datenübernahme: Lohnhelden koordiniert die Übergabe der Lohndaten mit Ihrem bisherigen Steuerberater oder Dienstleister – Stammdaten, Jahreswerte, Verdienstbescheinigungen.
- Parallelstart zum Monatswechsel: Der Wechsel erfolgt in der Regel zum Monats- oder Jahreswechsel, ohne dass Mitarbeiter etwas davon merken – außer dass die Abrechnung pünktlich kommt.
- Laufender Betrieb: Sie melden monatlich nur die Bewegungsdaten (Stunden, Ein-/Austritte, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) – alles Weitere übernehmen wir, inklusive Auswertungen für Ihre Steuerkanzlei.
Wie die Zusammenarbeit im Detail funktioniert, zeigt unsere Seite zur externen Lohnabrechnung. Was auf einer korrekten Abrechnung stehen muss, erklärt der Ratgeber Lohnabrechnung. Und wer sich fragt, wie sich die Steuerklasse auf den Nettolohn auswirkt, findet Antworten auf unserer Seite zu den Steuerklassen.
Warum sich viele Steuerkanzleien selbst für ein Lohnbüro entscheiden
Ein Aspekt wird in der Diskussion um Steuerberater und Lohnbüro oft übersehen: Auch Steuerkanzleien selbst stehen unter Fachkräftemangel und wachsendem Kostendruck.
Fachkräftemangel in der Kanzlei
Steuerfachangestellte sind auf dem Arbeitsmarkt schwer zu finden, und die laufende Lohnabrechnung bindet in vielen Kanzleien erhebliche personelle Kapazitäten, die anderswo dringender gebraucht würden – etwa für die Beratung bei Betriebsprüfungen, Unternehmensnachfolgen oder komplexen Gestaltungsfragen, also den eigentlichen Kernkompetenzen der Kanzlei.
Auslagerung als Trend
Aus diesem Grund lagern immer mehr Steuerberater die Lohn- und Gehaltsabrechnung für ihre Mandanten an spezialisierte Partner wie Lohnhelden aus — ein Trend, der sich angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verstärken wird. Die Mandantenbeziehung bleibt dabei vollständig bei der Kanzlei – Lohnhelden tritt im Hintergrund als Erfüllungsgehilfe auf und liefert alle Auswertungen so zu, dass sie nahtlos in die bestehenden Prozesse der Kanzlei passen.
Gewinn für alle Seiten
Für die Kanzlei bedeutet das: weniger Personalengpässe, planbare Kosten für diesen Teilbereich und mehr Kapazität für die höherwertige Beratung. Die Frage „Steuerberater oder Lohnbüro" ist in der Praxis oft gar keine Entweder-oder-Entscheidung: Beide Dienstleister ergänzen sich in einem arbeitsteiligen Modell, von dem das Unternehmen durch geringere und planbare Kosten, die Kanzlei durch entlastete Kapazitäten und die Mitarbeiter durch pünktliche, korrekte Abrechnungen profitieren.
Baulohn und weitere Branchenspezialfälle beim Lohnbüro
Ein Bereich, in dem sich der Unterschied zwischen allgemeiner Steuerberatung und spezialisiertem Lohnbüro besonders deutlich zeigt, ist der Baulohn.
- Zusätzliche Meldepflichten: Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe müssen neben der regulären Lohnabrechnung zusätzliche Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau, ULAK, ZVK) vornehmen, saisonale Besonderheiten wie das Saison-Kurzarbeitergeld berücksichtigen und tarifliche Zuschlagsmodelle korrekt abbilden. Wer diese Spezialfälle nicht regelmäßig bearbeitet, läuft Gefahr, Fehler zu machen, die im Nachhinein teuer werden.
- Tagesgeschäft für Lohnhelden: Lohnhelden bearbeitet diese Fälle im Tagesgeschäft für Dachdecker, Zimmerer, Maler und Lackierer sowie zahlreiche weitere Gewerke – mit dem entsprechenden Fachwissen zu den jeweiligen Sozialkassen, Mindestlöhnen (aktuell 13,90 Euro pro Stunde) und tariflichen Besonderheiten der Baubranche.
- Rechtssicherheit statt Bußgeld-Risiko: Für Betriebe aus diesen Branchen ist die Wahl eines spezialisierten Lohnbüros daher oft nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der Rechtssicherheit: Fehlerhafte SOKA-Bau-Meldungen können zu Nachforderungen und Bußgeldern führen, die die vermeintliche Ersparnis bei den laufenden Kosten schnell übersteigen.
- Öffentlicher Dienst und Vereine: Auch der öffentliche Dienst und Vereine profitieren von diesem Spezialwissen, etwa bei tarifgebundenen Zulagen oder der korrekten Behandlung von Übungsleiterpauschalen – Themenfelder, die ein allgemein ausgerichteter Steuerberater selten im Tagesgeschäft betreut.

Häufige Fragen zu Steuerberater oder Lohnbüro
Darf ein Lohnbüro die Lohnabrechnung rechtlich übernehmen?
Brauche ich dann überhaupt noch einen Steuerberater?
Wie viel spare ich mit einem Lohnbüro gegenüber dem Steuerberater?
Wer haftet bei Fehlern in der Lohnabrechnung?
Ist der Wechsel mitten im Jahr möglich?
Funktioniert das auch für Steuerkanzleien selbst?
Was kostet ein Steuerberater für die Steuererklärung?
Wie finde ich einen guten Steuerberater?
Was tun, wenn die Rechnung des Steuerberaters zu hoch erscheint?
Kann ein Lohnbüro mit meinem bestehenden Steuerberater zusammenarbeiten?
Was kostet die Lohnabrechnung beim Lohnbüro im Vergleich zum Steuerberater?
Was unsere Kunden sagen
Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen
„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."
Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."
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Sabine Berger
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